Antrag 10 / Unser Saatgut ist in Gefahr – Freiheit für die Vielfalt!
der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. November 2013
Antrag einstimmig angenommen
Die 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, sich für die Vielfalt einzusetzen! Wir wollen bunte Vielfalt statt genormter Einfalt. Insbesonders fordern wir:
- Die Vielfalt an landwirtschaftlicher Kulturpflanzen zu schützen und fördern.
- Keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut, das nicht durch geistiges Eigentumsrecht (IPR) geschützt ist.
- Demokratie und bäuerliche Rechte schützen und fördern.
- Der Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Bauern, sowie zwischen Bauern und anderen Interessierten darf nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.
- Der Anwendungsbereich der Verordnung muss sich auf das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen (Art. 8 (2) EG-VO 1765/92) beschränken.
Die Wahlmöglichkeit und Transparenz für VerbraucherInnen müssen geschützt und gefördert werden:
- Samenfeste Sorten und Sorten, welche für den biologischen Landbau oder spezielle lokale Bedingungen gezüchtet wurden, dürfen nicht durch Pflanzengesundheitsvorschriften sowie die Normen von Zertifizierung oder Zulassung diskriminiert werden.
- Auch freiwillige Zulassung darf diese Art von Sorten nicht diskriminieren.
- Für kleinste und kleine Unternehmen sollen nur Grundanforderungen betreffend Etikettierung gelten – sofern sie nicht mit gentechnisch veränderten Organismen oder Saat- und Pflanzgut arbeiten, das durch geistige Eigentumsrechte geschützt ist (Sortenschutz oder Patente)
- Bei zugelassenen Sorten muss Transparenz über die verwendeten Züchtungsmethoden und alle erteilten geistigen Eigentumsrechte sichergestellt sein.
Derzeit entsteht in Brüssel eine neue EU-Saatgutverordnung. Hohe Gebühren, amtliche Prüfungen, unmögliche Zulassungsverfahren – wenn die Pläne der EU-Kommission aufgehen, werden viele seltene und alte Sorten von Obst, Gemüse und Getreide für immer aussterben.
In Zukunft sollen seltene und bäuerliche Sorten Tests unterzogen werden, die nur von Industriesorten bestanden werden können. BäuerInnen und GärtnerInnen, die selbst vermehrtes Saatgut auf einem Markt weitergeben wollen, droht ein Strafverfahren. Selbst kleine Landwirte dürfen Saatgut künftig nicht einmal herschenken.
Während KonsumentInnen, GärtnerInnen und LandwirtInnen von der Vielfalt abgeschnitten werden, kann die Agrarindustrie aufatmen: Ist die Vielfalt erstmals verdrängt, können sie den Menschen die genormte Einfalt auftischen. Die EU-Saatgutverordnung fördert die Konzentration von Saatgut in den Händen weniger Multis. Für viele lokal angepasste, seltene und alte Sorten von Gemüse, Obst und Getreide wäre das das sichere Ende.
Das ist inakzeptabel. Die EU-Saatgutverordnung muss die Vielfalt ermöglichen, statt sie zu vernichten. Nur eine echte Vielfalt an Sorten sichert, dass unsere Landwirtschaft sich an veränderte Bedingungen –Klimawandel, neue Krankheiten, Schädlinge, Lebensstil – anpassen kann.
Noch können wir diese Schätze retten!