Antrag 08 / Keine Ausgliederung der Publikumsdienste in den Theatern!
der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. November 2013
Antrag einstimmig angenommen
Die 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sowie die Stadt Wien auf, dafür Sorge zu tragen, dass Kultureinrichtungen, die von der öffentlichen Hand finanziert und in deren Entscheidungs- oder Kontrollgremien VertreterInnen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur oder der Stadt Wien entsendet werden, bestehende Verträge mit Firmen zur Durchführung des Publikumsdienstes die Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu lösen und alle Möglichkeiten zu prüfen, den Publikumsdienst wieder in die Personalhoheit der jeweiligen Kulturinstitutionen einzugliedern.
Unter anderen haben die Bundestheater die Werkverträge mit den BilleteurInnen an ein Sicherheitsdienstleistungsunternehmen ausgelagert. Billiger werden solcherart ausgelagerte Arbeitskräfte in erster Linie durch Gehaltseinbußen und Schlechterstellungen in ihren Arbeitsverträgen: Das Umgehen von kollektivvertraglichen Mindeststandards und betriebsinternen Abmachungen sind weit verbreitete Folgen.
Vor kurzem hat ein bei einem Sicherheitsdienst angestellter Billeteur des Burgtheaters seine Arbeitsbedingungen öffentlich thematisiert, bzw. hat er eigentlich nur ersucht, sich mit den Arbeitsbedingungen des Publikumsdienstes auseinanderzusetzen. Er ist umgehend seinen Job los gewesen.
Diese Praxis ArbeitnehmerInnen ihrer Rechte zu beschneiden, muss im Bereich der öffentlichen Hand und der ihr zurechenbaren Betrieben sofort beendet werden.