Antrag 05 / Firmenwagen sozial gerecht und ökologisch vernünftig besteuern
der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27.11.2014
Antrag einstimmig zugewiesen
Die 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die Einkommensteuer-Gesetzgebung dahin zu ändern, dass
- der Sachbezug mit einem Schema besteuert wird, das möglichst nahe am tatsächlichen Wert liegt,
- Kraftstoffverbrauch und Jahresfahrleistung berücksichtigt werden,
- die Deckelung des Sachbezugs ersatzlos gestrichen wird,
- der Status eines Firmenwagens an die überwiegende betriebliche Nutzung gebunden wird (d. h. über 50 Prozent),
- analog zur Angemessenheitsgrenze von 40.000 Euro beim Kaufpreis eine CO2-Grenze für die steuerliche Absetzbarkeit eingezogen wird.
Zirka 9 Prozent der PKW in Österreich sind privat genutzte Firmenwagen. Die private Nutzung des Firmenwagens ist ein geldwerter Vorteil, der für die Beschäftigten als Sachbezug pauschal besteuert wird, mit 1,5% der Anschaffungskosten, maximal 720 Euro im Monat. Bei privater Nutzung unter 500 Kilometer im Monat sind nur 0,75% der Anschaffungskosten zu versteuern.
Die steuerliche Bewertung des geldwerten Vorteils mit 1,5 % des Auto-Neupreises pro Monat ist niedriger als der tatsächliche Gegenwert. Durchschnittlich werden zur Zeit nur zirka 63 Prozent des tatsächlichen Werts versteuert.
Wie viel Einkommensteuern und Sozialabgaben durch einen privat genutzten Firmenwagen niedriger sind als bei einer gleichwertig höheren Entlohnung, hängt von Gehalt und Auto ab. Im Durchschnitt ergibt sich für Unternehmen und Beschäftigte zusammen eine Ersparnis von mehr als 3.000 Euro pro Jahr, wenn ein Teil der Entlohnung in Form eines privat genutzten Firmenwagens erfolgt.
Die derzeitige Regelung verletzt das Gebot der Steuergerechtigkeit, auch der vertikalen Steuergerechtigkeit, da Firmenwagen in höheren Gehaltsklassen üblicher sind als in mittleren oder niedrigen. Sie schafft außerdem Anreize zur übermäßigen privaten Nutzung von Firmenwagen und belohnt die, die am meisten fahren und die teuersten Fahrzeuge mit dem höchsten Verbrauch nutzen.