Antrag 11 / Geschlechtergerecht formulierte Anträge
der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27.11.2014
Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB/FCG: für Zuweisung
FA: nein
Die 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Anträge zur Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer werden nur dann akzeptiert, wenn sie geschlechtergerecht formuliert sind (ob mit Binnen-I, ausgeschriebene Verwendung beider Geschlechter oder einer entsprechenden Formulierung).
Die zur Zeit (wieder einmal) geführte Diskussion über geschlechtergerechtes Formulieren erfordert von öffentlichen Institutionen wie der Arbeiterkammer ein klares Bekenntnis und eine Selbstverpflichtung zu einem geschlechtergerechten Sprachgebrauch.
In den offiziellen Aussendungen der Arbeiterkammer hat dies bereits seinen Niederschlag gefunden.
Sprache ist und schafft Realität – die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer agiert im Interesse und für die Anliegen von Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern und muss dieser Realität auch Rechnung tragen, in dem sie ausschließlich geschlechtergerecht formulierte Anträge akzeptiert.