Antrag 02 / Vorziehen der Negativsteuer-Erhöhung auf 2015
der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnenzur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015
Antrag einstimmig angenommen
Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert, die regierungsseitig angekündigte Erhöhung der Negativsteuer von Euro 110 auf max. Euro 400/Jahr im Rahmen der Steuerreform vorzuziehen und bereits mit dem Kalenderjahr 2015 gültig werden zu lassen.
Mit dem Vorziehen der Erhöhung der Negativsteuer würden insbesondere untere Einkommensschichten finanziell gestärkt und würde bereits im Kalenderjahr 2016 eine unmittelbar konjunkturwirksame Entlastung für einkommensschwache ArbeitnehmerInnengruppen erzielt.
Im Rahmen der Regierungsvorschläge für eine Steuertarifreform wurde auch die Erhöhung der Negativsteuer von bislang max. 110 Euro auf max. 400 Euro/Jahr angekündigt. Diese Maßnahme ist insbesondere dahingehend begrüßenswert, da sie zu einer deutlichen Kaufkraftstärkung unterer Einkommensgruppen führt, in denen sich insbesondere Teilzeitbeschäftigte – mehrheitlich Frauen – befinden.
Die Steuertarifreform soll mit Jänner 2016 in Kraft treten. Für BezieherInnen nicht lohnsteuerpflichtiger Einkommen, die einen Anspruch auf eine Negativsteuer haben, ergibt sich das Problem, dass die Steuergutschrift nicht unmittelbar – wie bei jenen Einkommensgruppen, die von niedrigeren ESt bzw. LSt-Sätzen profitieren – wirksam wird, sondern deutlich verzögert erst im Folgejahr ihres Anspruchs. Damit werden ausgerechnet jene Einkommensgruppen hinsichtlich einer raschen Wirkung der Steuerreform benachteiligt, die eine Entlastung besonders notwendig hätten, und deren Entlastung gleichzeitig unmittelbar nachfrage- und damit konjunkturwirksam würde.
Es wäre daher – aus sozial- wie aus konjunkturpolitischen Gründen – sinnvoll, die Erhöhung der Negativsteuer vorzuziehen und bereits im Kalenderjahr 2015 wirksam werden zu lassen, um bereits einen realen Entlastungseffekt mit 2016 (Auszahlung der Negativsteuer) zu erzielen.