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Antrag 05 / Rechtsanspruch auf Altersteilzeit

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG: für Zuweisung
ÖAAB/FCG: ja
FA: nein

 

Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer beschließt, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit haben sollen. Der Bundesgesetzgeber wird deshalb aufgefordert, die dafür notwendigen Gesetzesänderungen vorzunehmen.

Aktuell braucht es zur Inanspruchnahme einer Altersteilzeit immer eine Vereinbarung und damit die Zustimmung des Arbeitgebers.
Es hängt also letztendlich immer von der Entscheidung und dem guten Willen des jeweiligen Arbeitgebers ab. Manche gewähren die Altersteilzeit ohne Probleme, aber auch in vielen Firmen wird sie generell niemandem gewährt.

Mit den Verschärfungen im Pensionsrecht und der schrittweisen Erhöhung des Pensionsantrittsalters und dem steigenden Arbeits- und Produktivitätsdruck kann die Altersteilzeit eine sinnvolle Unterstützung zu einer angemessenen und gesunden Arbeitssituation im zunehmenden Alter sein. Die Altersteilzeit kann der Flucht in die Altersarbeitslosigkeit vorbeugen und die Motivation und damit die Leistung am Arbeitsplatz erhalten.

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich sollen bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf eine Form von Altersteilzeit haben.
In Anlehnung an andere Regelungen im Arbeits- und Sozialrecht wird es dann gesetzlich vorgesehene Schlichtungs- und Vermittlungsprozesse zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberschaft brauchen.

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