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Antrag 06 / Rechtsanspruch auf qualitativ hochwertige Erstausbildung statt Ausbildungspflicht

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB/FCG: für Zuweisung
FA: nein

 

Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert: Die Bundesregierung möge von ihrem Vorhaben einer Ausbildungspflicht in der im Regierungsprogramm angekündigten Form Abstand nehmen. Stattdessen sind die strukturellen Herausforderungen sowohl in der schulischen als auch in der betrieblichen Ausbildung anzugehen.

 

Der seitens der Regierung gewählte Ansatz einer mit Sanktionen verbundenen Ausbildungspflicht bis 18 Jahre zielt nicht auf das eigentliche Problem ab, sondern unterstützt die Sichtweise, strukturelle Herausforderungen und Missstände im Bereich der (Aus)Bildung als persönliches und individuelles Versagen der Jugendlichen zu verstehen.

Jugendliche stehen in der Regel nicht vor dem Problem, dass sie keine Ausbildung absolvieren möchten, sondern dass sie kein für sie passendes Angebot finden. Bemerkenswerter Weise sind die Betriebe jedoch nicht in die Pflicht genommen.

Unser auf frühe Zuordnung zu Schultypen und damit verbundenen Bildungswegentscheidung und Leistungsdifferenzierung abgestelltes schulisches Bildungssystem hat nicht zum Ziel, möglichst alle Jugendlichen zu bilden. Lehrpersonal und der Erfolg des Bildungswesens wird nicht daran gemessen, wie viele Jugendliche einen Abschluss erhalten und welcher Umfang an Wissen ihnen vermittelt wurde. Eher werden systematisch verfestigte Strukturen gefördert. So gilt es z.B. nicht als Problem der Lehrperson, wenn viele SchülerInnen der Klasse Nachhilfe benötigen. Der Schulerfolg hängt immer noch wesentlich von der sozialen Herkunft ab und den Ressourcen der Eltern/Angehörigen/Erziehungsberechtigten, Aufgaben der Lehrpersonen zu übernehmen und Mängel im Bildungsbereich auszugleichen.

Im Bereich der dualen Ausbildung besteht ein Mangel an qualitativ hochwertigen betrieblichen Ausbildungsplätzen. Die Ausbildung in den Betrieben ist weitgehend eine Blackbox. Es fehlen systematische Qualitätssicherungssysteme und –kontrollen in Bezug auf die Vermittlung des Ausbildungsinhaltes, die Einhaltung des Arbeitsrechts, den wertschätzenden und fördernden Umgang mit dem Jugendlichen und vieles mehr.

All diese Herausforderungen sind mit einer Ausbildungspflicht nicht lösbar. Eine Reihe von Untersuchungen und Studien belegt, dass z.B. eine Ausbildungsweigerung von Jugendlichen oft mit weiteren Problemlagen einerseits und negativen Erfahrung und mangelnder Wertschätzung andererseits verbunden ist.
Es gibt in Österreich eine breite Palette von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, mit Verbesserungspotential, das realisiert werden sollte. Die im Rahmen der Ausbildungsgarantie in der überbetrieblichen Lehrausbildung gesetzten Maßnahmen werden laufend evaluiert und adaptiert, ein Ausbau ist sicherlich anzudenken.

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