Antrag 08 / Leichtere Anerkennung bzw. Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlüssen
der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015
Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG: für Zuweisung
ÖAAB/FCG: ja
FA: nein
Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, geeignete Schritte einzuleiten, um die Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlüssen zu vereinfachen, zu vereinheitlichen und zu beschleunigen.
Für Menschen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, kann es auf dem Weg zu einer ihrer Qualifikation angemessenen Anstellung zahlreiche Hürden geben. Zu einem Viertel sind Migrant/innen in Österreich unter ihrem Ausbildungsniveau beschäftigt, und zwar insbesondere Frauen. Das erschwert die gesellschaftliche Teilhabe und führt zu einem sehr problematischen Ausspielen von österreichischen und migrantischen Arbeitskräften gegeneinander. Das schadet allen Beschäftigten in unserem Land.
Oft fängt es bei der Anerkennung des Ausbildungsabschlusses bzw. der Feststellung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses an. Hier sind unterschiedlichste Bundes- und Landesstellen auf Basis einer sehr großen Anzahl an Gesetzen zuständig, je nach dem, ob es sich um einen schulischen oder einen Lehrabschluss, um ein Gewerbe oder einen Universitätsabschluss handelt, ob die Ausbildung lediglich anerkannt werden muss – weil sie in einem EU- Mitgliedstaat bzw. EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz gemacht wurde - oder aber ob sie nostrifiziert werden muss, weil sie in einem Drittland absolviert wurde. Auch die teils hohen Kosten (Übersetzungen, Beglaubigungen, Gebühren…) für diese Verfahren stellen eine Barriere dar, insbesondere für finanziell weniger abgesicherte Frauen. Auch geforderte nachzuholende Schulungen werden nicht immer systematisch angeboten.