Antrag 09 / Verbesserung der Transparenz der Hauptversammlung
der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015
Antrag mehrheitlich abgelehnt
FSG, FA: nein
ÖAAB: ja
Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Um die Akzeptanz bzw. Relevanz der Hauptversammlung zu erhöhen, sollten, analog dem Vorbild des österreichischen Parlaments, zum einen die Sitzungen der Hauptversammlung in einem Livestream übertragen werden, zum zweiten sämtliche eingebrachten Anträge zusammen mit den dazugehörigen Abstimmungsergebnissen auf der Homepage der Kammer für Arbeiter und Angestellte veröffentlicht werden.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer versteht sich als „Parlament der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen“. In ihr werden wirtschaftspolitische, sozialpolitische, arbeitsrechtliche, gesellschaftspolitische und andere für die ArbeitnehmerInnen relevante Themen diskutiert und schließlich als Meinung der Kammer für Arbeiter und Angestellte beschlossen.