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Antrag 10 / Geschlechtergerecht formulierte Anträge

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FSG, ÖAAB/FCG, FA: nein

 

Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer setzt sich für eine Änderung des Arbeiterkammergesetzes dahingehend ein, dass Anträge zur Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer geschlechtergerecht zu formulieren sind (ob mit Binnen-I, ausgeschriebene Verwendung beider Geschlechter oder einer entsprechenden Formulierung).
Die Formulierung von Generalklauseln, in denen zu Beginn, am Ende oder in Fußnoten festgehalten wird, dass die gewählten personenbezogenen Bezeichnungen für beide Geschlechter gelten, ist unzulässig.).
Nicht geschlechtergerecht formulierte Anträge gelten als nicht eingebracht.

Die Arbeiterkammer handelt im Interesse aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Als Sozialpartnerin steht sie immer wieder im Fokus des öffentlichen Interesses und hat daher auch eine Vorbildwirkung für eine breite Öffentlichkeit. Diesen Umständen müssen die an die Hauptversammlung gestellten Anträge auch insofern Rechnung tragen, indem sie geschlechtergerecht formuliert sind.

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