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Antrag 04 / Öffnung der Institution Ehe für alle

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015

 

Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, Schritte zu setzen, um die Ehe für alle, unabhängig vom Geschlecht, zu öffnen.

 

Nach dem Referendum in Irland, einem stark katholisch geprägtem Land, in dem mit eindrucksvoller Mehrheit für die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare gestimmt wurde, ist nun in ganz West- und Nordeuropa die gleichgeschlechtliche Ehe zugelassen.
Auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat vor 5 Jahren festgestellt, dass das Recht auf Eheschließung auch auf gleichgeschlechtliche Paare Anwendung findet (Schalk & Kopf v Austria 2010 par. 61). Von der Allgemeinheit komplett verdrängt wird die Tatsache, dass auch in Österreich in ganz speziellen Fällen die homosexuelle Ehe bereits seit 2006 möglich ist und auch als solche gelebt wird (VfGH Juni 2006, B 525/05).

Auch wenn die derzeit noch vorhandenen Nachteile bei der Eingetragenen Partnerschaft gegenüber der Zivil-Ehe angeglichen würden, erwachsen Homosexuellen in eingetragenen Partnerschaften trotzdem Nachteile wie das Zwangsouting bei der Frage nach dem Namen (Nachname statt Familienname) oder Familienstand, was sich besonders negativ bei der Arbeitssuche auswirkt oder bei Ämtern. Auch fehlt die rechtliche Anerkennung in europäischen Staaten, die die Zivilehe bereits für homosexuelle Paare geöffnet haben.

So eine Stigmatisierung von einem Teil der Bevölkerung ist in der heutigen Zeit eines demokratischen Rechtsstaats nicht mehr würdig.

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