Antrag 06 / Mindestsicherungsreform
der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015
Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert
- die Bundesregierung und insbesondere den Sozialminister auf, möglichst rasche eine Totalreform der Mindestsicherung unter Einbeziehung der Betroffenen und deren Selbstorganisationen in Angriff zu nehmen. Insbesondere :
- Erhöhung der Mindestsicherung zumindest auf die Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC
- Rechtlicher Anspruch auf bestimmte Formen des Sonderbedarfs (z.B. zur menschenwürdigen Lebensführung unbedingt nötiger Hilfsmittel: wie etwa Gesundheits- und Therapiekosten, zu sportlichen Betätigung/Bewegung, Urlaub, vollwertige Lebensmittel, Wohnungsbedarf, …)
- Erhöhung der Mindestsicherung für AlleinerzieherInnen
- Streichung der Sanktionen – das Existenzrecht für Menschen muss unbedingt gelten.
- Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation – unter der Prämisse Zugang so leicht wie möglich:
- auf kostenlosen Talente Check für SchulabbrecherInnen und Personen jeden Alters ohne Abschluss
- auf kostenfreie erforderliche Materialien und kostenfreie Fahrtausweise bis zum Abschluss der jeweiligen Ausbildung.
- auf Fortzahlung der Fixkosten während der Ausbildungszeit
- Rechtsanspruch jedes Jugendlichen auf einen Ausbildungsplatz nach Talent, Begabung und Wunsch
- Rechtsanspruch Kinder und Jugendlicher aus Haushalten mit niedrigem Einkommen auf einen Ganztagesschulplatz.
- Beschränkung des Datenaustausches mit anderen Behörden
- Veröffentlichung aller Durchführungsanweisungen der Mindestsicherung
In einem Rechtsstaat haben die BürgerInnen ein Recht darauf zu erfahren, auf welcher Grundlage die Bürokratie entscheidet, zumal die Mindestsicherungsgesetze in vielen Punkten sehr vage sind.
- Rechtsanspruch auf Bewegungsfreiheit
- Armut und Arbeitslosigkeit strengen an: Recht auf Urlaub bzw. Auslandsaufenthalt von mindestens zwei Wochen im Jahr. Erhöhung für Familien mit Kindern bzw. bei besonderen familiären Verpflichtungen.
- Erhöhung der Freigrenze für die Vermögensverwertung auf die 10fache Höhe der Armutsgrenze nach EU-SILC sowie Schaffung zusätzlicher Formen des „Schonvermögens“ (Versicherungen, Eigentumsansprüche von Kindern etc.)
- Kein versteckter Regress durch Eintragung in das Grundbuch bei Eigentumswohnungen etc. wenn diese zur Abdeckung des eigenen Wohnbedarfs bzw. der eigenen Familie (Kinder!) dienen.
- Verfahrenshilfe bei Berufungen gegen Bescheide der Mindestsicherungsbehörde
- Schluss mit der generellen Verweigerung der aufschiebenden Wirkung von Berufungen gegen Bescheide der Mindestsicherungsbehörde in Wien und in der Steiermark!
- Aufstockende Mindestsicherung nicht nur für ArbeitnehmerInnen sondern auch für Selbständige und andere prekär Arbeitende.
- Schaffung einer weisungsfreien Sozialanwaltschaft die einzig den Interessen der Betroffenen verpflichtet ist.