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Antrag 05 / Novellierung der Regelung zur Spendenabsetzbarkeit für Kultureinrichtungen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer am 22. Juni 2016

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

 

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 159. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Voraussetzungen für begünstigte Einrichtungen nach § 4a, Abs.4, Art 4a des Einkommensteuergesetzes werden um den Punkt „Förderungen durch Gemeinden, Landeshauptstädte, Kulturprogramme der Europäischen Union“ erweitert. Der Gesetzgeber hat Sorge zu tragen, dass in jenen Fällen, in denen die Förderdaten nicht in die Transparenzdatenbank eingetragen werden, der Nachweis in anderer geeigneter Form erbracht werden kann.

 

Im Rahmen des sogenannten „Gemeinnützigkeitspakets“ wurde auch die Möglichkeit geschaffen private Spenden an Kultureinrichtungen steuerlich geltend zu machen. Dazu wurde im Einkommensteuergesetz § 4a, Abs.4, Art 4a folgendes geregelt:

(4a) Begünstigte Einrichtungen ... sind Körperschaften … unter folgenden Voraussetzungen:
1. Die Körperschaft erhält
a) eine Förderung des Bundes im Sinne des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 (TDBG 2012), BGBl. I Nr. 99/2012, die in der Transparenzdatenbank ersichtlich gemacht ist, oder
b) eine Förderung eines Landes oder der Bundeshauptstadt Wien, die in der Transparenzdatenbank ersichtlich gemacht ist.

Als zentrales Problem wird die geplante Anbindung an eine Förderung durch Bund oder Länder gesehen. Dadurch werden zahlreiche Kultureinrichtungen ausgeschlossen, die aber allen anderen Kriterien entsprechen.

Dies führt mittelfristig zu einschneidenden Verschiebungen in der Förderlandschaft. Kultureinrichtungen, die ihr Kulturprogramm mit Hilfe von Gemeindesubventionen oder EU-Mitteln finanzieren sind ebenso ausgeschlossen, wie solche, die überhaupt ohne Förderung, aber bisher mit privaten Zuwendungen auskommen. Dies wird dazu führen, dass finanziell potente Kultureinrichtung zu den staatlichen Subventionen drängen, ohne diese wirklich zu benötigen. Droht ihnen jedoch der Ausfall der Spenden aufgrund der mangelnden Absetzbarkeit, sind sie entweder präventiv oder später in Folge der Einnahmeneinbrüche auf Förderungen angewiesen. Die seit Jahren stagnierenden bzw. sinkenden Budgets in den Landeskulturabteilungen und bei der Bundesförderung potenzieren in der Koppelung an eine Bundes- oder Landesförderung ohne eine radikale Reform der Fördersysteme nur deren Unzulänglichkeit.
Viele, vor allem junge Einrichtungen haben in den letzten Jahren den „Sprung" in die staatlichen Förderstrukturen nicht geschafft und sich neue Formen der Finanzierung gesucht, sie bleiben weiterhin aus beiden Systemen ausgeschlossen.
Im Sinne der Gleichstellung ist es sinnvoll eine generelle steuerliche Absetzbarkeit für den Kulturbereich zu schaffen. Ansonsten werden für Institutionen, die sich nicht auf den spendenbegünstigten Listen befinden, inakzeptabel hohe Eintrittshürden geschaffen.

Durch das Erfordernis des Eintrages in der Transparenzdatenbank wird das Faktum geschaffen, dass ohnehin nur die Einrichtungen erfasst werden, die eine Bundesförderung erhalten. Die meisten Bundesländer sind zur Zeit nicht bereit, die Transparenzdatenbank zu speisen.

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