auge banner chilli 1

Antrag 04 / Musikschulen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

 

Antragsbehandlung im Vorstand 

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer möge beschließen:

Im ArbeitnehmerInnen-Interesse der Intrumental- und GesangspädagogInnen, der Studierenden der Instrumental-/Gesangspädagogik und der Eltern schulpflichtiger Kinder fordert die AK:

  • Prüfung des (infrastrukturellen) Potentials an (Ganztags)-Schulen, Musikschulen als solche zu integrieren.
  • Integration der Musikschulen in das öffentliche Schulwesen. Aufnahme der Schulart "Musikschule" in das SCHOG, somit Zuständigkeit des BMBF.
  • Ein Bundesrahmengesetz bzw. bundeseinheitliche Rahmenbestimmungen für Musikschulen.

 

Musikschulen sind ein für das aktive Musikleben in Österreich und für die individuelle musisch- kreative Entfaltung der Menschen elementar wichtiger Bestandteil des allgemein zugänglichen Bildungsangebotes.

Das International Music Council, das 1949 von der Unesco gegründete, weltweit größte Netzwerk von Musikorganisationen und -institutionen sowie Musikschaffenden und darüber hinaus das beratende Gremium der Unesco in Fragen der Musik, hat folgende fünf musikalischen Grundrechte verabschiedet:
1.    Das Recht aller Menschen auf freien musikalischen Ausdruck
2.    Das Recht aller Menschen, musikalische Fähigkeiten zu erwerben
3.    Das Recht aller Menschen auf Zugang zu musikalischen und kulturellen Aktivitäten durch Teilnahme, Zuhören, Kreation und Information
4.    Das Recht für Kulturschaffende auf geeignete Ausstattung, um ihre Kunst auszuüben und durch alle Medien zu kommunizieren
5.    Das Recht für Kulturschaffende, gerechte Anerkennung und Bezahlung für ihre Arbeit zu erhalten.

Damit sind fundamentale Grundsätze formuliert, die zum einen für alle Menschen den niederschwelligen Zugang zu kulturellem Ausdruck gewährleisten sollen und zum anderen das Recht der Kunst- und Kulturschaffenden auf adäquate Honorierung ihrer künstlerisch/pädagogischen Leistungen betonen.
Die österreichischen Musikschulen werden in jedem Bundesland verschieden gestaltet, sind also Ländersache. Daraus resultieren für Musikschulen und deren Lehrende unterschiedliche Arbeitsverträge, Bezahlung, Arbeitszeit und Arbeitsbelastung. In Wien befinden sich die Musikschulen mit der Ausgliederung der städtischen Musikschulen 2004 und des Konservatoriums Wien 2005 quasi komplett im privatrechtlichen Bereich, was diesen Effekt weiter verstärkt.
Der Ausbau der ganztägigen Schulform bringt wiederum eine steigende Notwendigkeit der Zusammenarbeit von öffentlichen Schulen und Musikschulen. Durch die gewachsene Infrastruktur, - Musikschulen sind oft in eigenen Gebäuden untergebracht -, besteht die Gefahr des "Aushungerns" dieser Institutionen.
Musische Ausbildung wird jedoch in großem Umfang von Eltern und SchülerInnen gewünscht, wobei sich hier auch eine große Chance innerhalb der Ganztagsschulen ergibt, qualitativ hochwertigen Instrumental/ Gesangsunterricht anzubieten, und dem "Taxieltern"-Dasein (d.h. Eltern bringen ihre Kinder von einer Institution in die nächste) Einhalt zu gebieten.
Deshalb wäre zu prüfen, inwiefern Musikschulen als solche (!), innerhalb öffentlicher Schulen, nicht zuletzt infrastrukturell, untergebracht werden können. Einen Ansatz bietet hier das „ELEMU“-Programm der Stadt Wien, das 2013 als Kooperation der Musikschulen in Wien mit dem Wiener Stadtschulrat ins Leben gerufen wurde.
Ein "Zukauf" von Instrumental-/GesangspädagogInnen etwa als FreizeitpädagogInnen oder "Leiharbeitskräfte" und dadurch billiger, als von der öffentlichen Hand bezahlte GanztagslehrerInnen, ist aus Gründen der ungleichen Belohnung bei gleich qualifizierter Arbeit abzulehnen. Instrumental-/Gesangspädagogik ist ein universitäres Studium mit Bachelor-/Master-Abschluss.
Ausgabenseitige Budgetkonsolidierung durch Sparpakete betreffen das öffentliche Bildungssystem inklusive der öffentlichen Zuschüsse für private und halböffentliche Kultur- und Bildungseinrichtungen, der Druck wird auf die Beschäftigten weitergegeben. Vermögen, Gewinne, Erbschaften, internationales Finanz- und Spekulationskapital leisten weiterhin keine angemessenen Steuern für den Wohlfahrtsstaat.
Es gibt keine gemeinsame gewerkschaftliche Vertretung für Musikschullehrende, da entsprechend unterschiedlicher Arbeitgeber unterschiedliche Gewerkschaften zuständig sind: younion, GPA-djp, GÖD.

Impressum