Antrag 08 / Öffnung der Beschäftigungsmöglichkeiten im Bereich des Dienstleistungsschecks
der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2016
Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein
Antragsbehandlung im Vorstand
Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, gesetzliche Schritte in die Wege zu leiten, die den Bereich des Dienstleistungsschecks im u.g. Sinn öffnen.
Der Dienstleistungsscheck (DLS) dient seit Jänner 2006 in Österreich zur Entlohnung für befristete Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitswilligen und natürlichen Personen für die Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen in Privathaushalten. Auf unbürokratische Weise können mit Hilfe des DLS personennahe Dienstleistungen (Reinigungstätigkeiten, einfache Gartenarbeiten, einfache Tätigkeiten bei der Haushaltsführung, Erledigung von Einkäufen) mittels Ausgabe und Einlösen von DLS getätigt und entlohnt werden. Ein weiteres Ziel ist und war es, eine legale und attraktive Alternative zur sog. Schwarzarbeit zu bieten sowie einen Sozialversicherungsschutz zu geben. Die Entlohnung darf nicht über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 415,72 Euro (Stand 2016) liegen, bzw. € 569,54 pro Monat (wegen Nichtberücksichtigung von Urlaubsersatzleistungen sowie anteiligen Sonderzahlungen)
Der Dienstleistungsscheck könnte in Zukunft allen Personen, die sich legal in Österreich aufhalten, eine unselbständige Einkommensmöglichkeit bieten, und zwar unabhängig davon, ob sie eine Beschäftigungsbewilligung haben.
Diese Art der Öffnung des Dienstleistungsschecks hätte verschiedene Vorteile:
Menschen, die Hilfe im Haushalt, Garten, bei Einkäufen und sonstigen Dienstleistungen in ihren Haushalten benötigen, hätten die Möglichkeit, sich legal Hilfe zu holen.
Die Hilfstätigkeiten in privaten Haushalten wären aufgrund ihrer begrenzten Zahl und Vergütung keine Konkurrenz für reguläre Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarktbereich.
Arbeiten, die jetzt noch im sog. Schwarzarbeitsmarkt in privaten Haushalten erledigt werden, wären legalisiert.
Die Öffnung des Dienstleistungsschecks könnte z.B. auch intensivere Integrationsmöglichkeiten bieten für alle, die noch keine Beschäftigungsbewilligung erhalten haben.
Konsum und Handel hätten positive finanzielle Stimulierungen, da das erworbene Geld sofort in die heimische Wirtschaft fließt.