Antrag 09 / Berufsausbildung für Jugendliche mit erhöhtem Unterstützungsbedarf
der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2016
Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung
Antragsbehandlung im Vorstand
Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, Schritte zu setzen, damit bei der NEBA-Leistung Berufsausbildungsassistenz des Sozialministeriumservice eine Abstufung nach Betreuungsintensität mit einem differenzierten Betreuungsschlüssel eingeführt wird. Die höchste Stufe soll die Begleitung der Lehrlinge vor Ort sowie gewisse Überschneidungszeiten zu vorherigen (v. a. Produktionsschule) und nach-folgenden Maßnahmen (Arbeitsassistenz) beinhalten.
Jugendliche in Österreich haben eine Ausbildungsplatzgarantie. Das Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) des Sozialministeriumservice stellt diverse Unterstützungsangebote zur Verfügung, damit möglichst viele Jugendlichen auch wirklich eine Ausbildung machen können - Jugendcoaching, Produktionsschule, Berufsausbildungsassistenz und Jobcoaching, Arbeitsassistenz.
Doch auch Berufsausbildungsassistenz (Verhältnis BetreuerIn zu Jugendlichen im Durchschnitt mindestens 1:20, in der Steiermark liegt die Vorgabe bei mindestens 1:23) und maximales Jobcoaching reichen für einen kleinen Teil der Jugendlichen mit hohem Unterstützungsbedarf nicht aus; sie bräuchten eine kontinuierliche Unterstützung auch am Ausbildungsplatz.
Förderlich für den Erfolg der Unterstützungsleistungen wäre auch Kontinuität der Begleitung durch eine Überschneidungszeit zu vorherigen Maßnahmen (z. B. Produktionsschule) und nachfolgenden Angeboten (wie z. B. die Arbeitsassistenz), d. h. für eine gewisse Zeit können zwei Maßnahmen gleichzeitig in Anspruch genommen werden, um einen möglichst reibungslosen Übergang mit wenig Schnittstellen von z. B. der Produktionsschule in die Berufsausbildungsassistenz zu ermöglichen.
Erfahrungen aus Pilotprojekten haben gezeigt, dass sich Jugendliche mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen mit intensiverer Begleitung eine anerkannte Ausbildung erwerben können. Dieser Zielgruppe stehen sonst im besten Fall unsichere unqualifizierte HilfsarbeiterInnentätigkeiten offen; im schlechteren Fall sind sie dauerhaft vom Arbeitsmarkt und damit wirtschaftlicher Selbstständigkeit ausgeschlossen.