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Antrag 08 / Lehre nach dem 18. Lebensjahr

der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

 

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert, dass für über 18jährige, die eine Lehre beginnen, der Lohn eines/r Hilfsarbeiters/Hilfsarberiterin zu bezahlen ist.

Aufgrund fehlender Qualifikation sind ca. 60% der arbeitsfähigen MindestsicherungsbezieherInnen als HilfsarbeiterInnen eingestuft.
Eine Qualifizierung, etwa in Form einer Lehre, könnte die Aussicht auf einen Arbeitsplatz deutlich verbessern. In vielen Firmen wird dies auch im Rahmen der Anstellung ermöglicht. Die Lehrlingsentschädigung reicht allerdings für einen Erwachsenen zum Leben nicht aus. Manche Kollektivverträge haben zu diesem Zweck eine Entlohnung für Lehrlinge über 18 nach dem Gehalt des Hifsarbeiters vorgesehen. Leider wird diese Situation nicht von allen KVs vorgesehen.
Diese Menschen brauchen eine ausreichende Unterstützung, damit sie zu einem Berufsabschluss kommen! Auf lange Sicht hilft das nicht nur den Betroffenen, sondern auch der Gesellschaft als Ganzes. Allerdings ist die Finanzierung mitunter ein Hindernis, daher wäre eine Kostenteilung sinnvoll. Hier könnte der Unternehmer Kosten übernehmen und auch eine Unterstützung aus Mitteln des AMS oder der Mindestsicherung wären anzudenken, damit den Betroffenen keine Hürden in den Weg gelegt werden.

 

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