Antrag 02 / Entgeltfortzahlungsfonds wieder einführen – Unfallversicherung entlasten
der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017
Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, FA: ja
FSG: für Zuweisung
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer tritt daher für die Schaffung bzw. Wiedereinrichtung eines arbeitgeberseitig finanzierten beitragsgedeckten Entgeltfortzahlungsfonds ein.
Sicherzustellen ist jedenfalls, dass die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt nicht weiter durch Belastung mit widmungsfremden Aufgaben, wie etwa der Unterstützung von Unternehmen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geschwächt und an der Erfüllung ihrer eigentlichen Kernaufgaben gehindert wird.
Die Unfallversicherung trifft Vorsorge für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die erste Hilfeleistung bei Arbeitsunfällen sowie für die Unfallheilbehandlung, die Rehabilitation von Versehrten und die Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Vorsorge umfasst auch die Forschung nach den wirksamsten Methoden und Mitteln zur Erfüllung dieser Aufgaben sowie der sonstigen Aufgaben im Bereich der arbeitsmedizinischen Betreuung der Versicherten, soweit deren Durchführung der Unfallversicherung übertragen ist.
Ein großes Aufgabenfeld, wie etwa die Tatsache, dass ein Drittel aller Invaliditätspensionsantritte auf Grund psychischer Erkrankungen erfolgen, ist allerdings nach wie vor von der Präventionsarbeit nicht ausreichend erfasst.
Der Gesetzgeber reagiert auf diese Problemlage jedoch nicht mit der Konkretisierung der Aufgaben der Unfallversicherung, sondern mit deren ökonomische Aushöhlung. Die Reduktion des Unfallversicherungsbeitrags, die mit Sommer 2014 wirksam wurde, führte im Folgejahr 2015 – dem bisher letzten mit vorliegender vollständiger Bilanz – zu einem Defizit von € 41 Mio.. Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung ist nunmehr neuerlich ein Leistung genannt, die zusätzlich zu den bereits bestehenden Leistungen für DienstgeberInnen den Anspruch auf Ersatz für eine zu leistende Entgeltfortzahlung für erkrankte DienstnehmerInnen in Betrieben mit höchstens 10 (in der Praxis tatsächlich aber 15 aufgrund der Berechnungsweise, die am Jahresdurchschnitt ansetzt) MitarbeiterInnen um 50 % erhöht. Damit wird der AUVA abermals ein Finanzierungsauftrag erteilt, der sie in der Erfüllung ihrer eigentlichen gesetzlichen Aufgabe behindert.
Die bereits existente Regelung des Zuschusses im Fall der Entgeltfortzahlung wurde angesichts der Tatsache geschaffen, dass mit der Abschaffung des Entgeltfortzahlungsfonds durch die schwarz-blaue Regierung die Zahl der Kündigungen im Krankheitsfall stark zugenommen hat. Heute, zwölf Jahre nach Inkrafttreten dieser Regelung stellen wir fest, dass die Zahl der Kündigungen im Krankenstand nicht ab-, sondern vielmehr stark zunimmt.
Nachdem die Zielsetzung der Regelung offenkundig nicht erreicht werden konnte, ist sie durch eine effektive Regelung zu ersetzen, die nicht die Erfüllung der Gesetzlichen Aufgaben der AUVA behindert. Eine solche Lösung stellt die Wiederherstellung des Entgeltfortzahlungsfonds dar.