Antrag 6 /2010: Abstimmung bei Sprachkursen
Antrag 6 der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 3. Vollversammlung der AK-Burgenland am 19. Mai 2010.
Antrag EINSTIMMIG angenommen.
MigrantInnen, welche nicht der Deutschen Sprache mächtig sind, sind per Gesetz dazu verpflichtet, Kurse zum erlernen der Sprache zu absolvieren. Nur nach positiver Deutsch-Prüfung wird eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt.
Die zuständigen Behörden, im Burgenland sind es die Bezirkshauptmannschaften, verteilen in solchen Fällen Gutscheine, welche bei zertifizierten Instituten einzulösen sind. Im Burgenland sind dies VHS, WIFI und BFI. Nach erfolgreicher Prüfung werden 50 Prozent des Kursbeitrages rückerstattet.
MigrantInnen, welche schon eine Zulassung für den Arbeitsmarkt besitzen, der Sprache aber noch nicht im ausreichenden Ausmaß mächtig sind, werden vom AMS in entsprechende kostenlose Sprachkurse vermittelt. Diese Kurse sind in der Regel wesentlich intensiver (täglich bis zu 3 Stunden über 2 Monate) als jene von VHS, WIFI oder BFI (einmal wöchentlich, max. 3 Stunden, zwischen 9 und 12 Wochen).
Die Problematik liegt darüber hinaus darin, dass es vorkommt, dass die vom AMS vermittelten Sprachkurse auch bei NICHT zertifizierten Instituten stattfinden.
Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie zusätzliche Kosten vorfinden, wenn Prüfungen bei zertifizierten Instituten durchgeführt werden müssen.
A N T R A G
Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert, dass Kurse, welche vom AMS angekauft werden, automatisch über zertifizierte Sprachinstitute erfolgen.
Eisenstadt, 10. Mai 2010