Antrag 3 der AUGE/UG zur 6. Vollversammlung der AK-Burgenland am 3. November 2011
Antrag zugewiesen:
FSG, ÖAAB, FA - für Zuweisung
„Bankenrettung II“ – aus Fehlern der „Bankenrettung I“ lernen!
Im Herbst 2008 beschlossen Bundesregierung und Nationalrat mit Beginn der Finanzkrise ein Bankenrettungspaket, das neben Haftungsübernahmen und Garantieerklärungen auch öffentliche Mittel zur Eigenkapitalstärkung in Form von Partizipationskapital vorsah. Auflagen – etwa im Bereich der Dividendenpolitik, der Managergehälter, der Sicherung von Beschäftigung oder Änderung der Geschäftstätigkeit - wie von Gewerkschaften und Arbeiterkammern im Falle einer Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gefordert, waren im Gesetz nur äußerst vage vorgesehen und sollten maximal auf Verordnungswege beschlossen werden.
Angesichts der sich verschärfenden wirtschaftlichen Lage mit drohenden schweren konjunkturellen Einbrüchen, einer fatalerweise nicht bzw. unzureichend stattgefund-enen Finanzmarktregulierung, massiven makroökonomischen Verwerfungen in der Eurozone und im Bereich des Möglichen gerückte Staatsinsolvenzen bzw. Umschuldungsverfahren für hochverschuldete Staaten innerhalb der Eurozone, mit entsprechenden Wertberichtigungen in den Bilanzen von Finanzinstitutionen, machen neuerlich milliardenschwere Bankenrettungspakete wahrscheinlich. So haben zuletzt die deutsche Bundeskanzlerin Merkel und der französische Staats-präsident Sarkozy darauf hingewiesen, dass es wohl – nicht zuletzt im Zuge der Griechenlandkrise – zu weiteren Rekapitalisierungen von Banken in Europa kommen wird müssen. Rekapitalisierungen finanziert aus öffentlichen Mitteln von den SteuerzahlerInnen.
Sollten Bankenrettungen tatsächlich wieder notwendig werden, müssen allerdings entsprechende Lehren aus den vergangenen Rettungsmaßnahmen gezogen werden. Neuerliche Bankenhilfen müssen an strenge Auflagen und Mitbestimmungs-möglichkeiten seitens der öffentlichen Hand geknüpft sein und an der Behebung der Ursachen der Finanz- und Wirtschaftskrise – deregulierte und liberalisierte Finanzmärkte sowie wachsende Ungleichverteilung bei Einkommen und Vermögen über die letzten Jahrzehnte hinweg – in Europa wie auch in Österreich ansetzen. Eine höhere Besteuerung von Vermögen erscheint im Zusammenhang mit Bankenrettungs- und Finanzmarktstabilisierungspaketen nicht zuletzt deshalb für gerechtfertigt, da Bankenrettungspakete insbesondere den Gläubigern von Banken und der Sicherung ihrer Ansprüche gegenüber Finanzinstituten zugute kommen.
Angesichts knapper öffentlicher Mittel, die aus budgetärer Sicht kaum noch eine zweite Bankenrettung zulassen, ist der Einstieg in ein umfassendes System von vermögensbezogenen Steuern unumgänglich! Es ist unzumutbar, dass einmal mehr für eine – trotz Staatsfhilfe! - nach wie vor großzügige Dividenden- und Bonipolitik der Banken, die nicht zuletzt für die notorische Unterkapitalisierung und die aktuellen ökonomischen Schwierigkeiten der Finanzinstitute mitverantwortlich ist, die Mehrheit der SteuerzahlerInnen – die ArbeitnehmerInnen – aufzukommen hat.
Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert daher:
Die Arbeiterkammer Burgenland fordert, aus den Fehlern der Umsetzung des Bankenrettungspaketes aus dem Jahr 2008 - das Verluste weitestgehend sozialisiert, Gewinne weitestgehend privatisiert und den Bankensektor nicht wie gehofft entsprechend stabilisiert und reguliert hat - zu lernen und die notwendigen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.
Im Falle einer „Bankenrettung II“ sind potentielle Staatshilfen an folgende Bedingungen zu knüpfen:
Staatshilfen zur Eigenkapitalstärkung sind nur noch in Form von Stammaktien mit entsprechend verbrieften Stimmrechten und damit verbundenen Einfluss- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu leisten.
Bevor Staatshilfen zur Eigenkapitalstärkung in Anspruch genommen werden, müssen die betroffenen Finanzinstitute den Versuch unternehmen, sich über den Markt zu rekapitalisieren. Insbesondere gilt es Bondholder und andere Gläubigergruppen dahingehend zu überzeugen, Bonds bzw. Fremdkapital in Eigenkapital der Banken umzuwandeln (Debt Equity Swaps).
Für die Dauer der Inanspruchnahme von Staatshilfe sind Boni für das Topmanagement ebenso zu untersagen wie Dividendenausschüttungen an die AktionärInnen.
Für die Dauer der Inanspruchnahme staatlicher Hilfen ist der Erwerb anderer Institute untersagt.
Für die Dauer der Inanspruchnahme staatlicher Hilfe gilt die Beschränkung von ManagerInnengehälter auf ein noch näher zu definierendes gesellschaftlich akzeptables Maß. Richtschnur dafür könnten z.B. Ministereinkommen sein.
Banken sind jedenfalls für die Dauer der Inanspruchnahme staatlicher Hilfe verpflichtet, die Kreditversorgung der Wirtschaft sowie der privaten Haushalte sicherzustellen (z.B. festgelegte Mindestwachstumsraten des Kreditvolumens im Verhältnis zum Vorkrisenzeitraum)
Die Arbeiterkammer Burgenland fordert zusätzlich den raschest möglichen Einstieg in ein umfassendes System vermögensbezogener Steuern, welches Vermögenszuwächse, Vermögensübergänge und Vermögensbestände besteuert, um so eine verursachensgerechte finanzielle Krisenbewältigung zu ermöglichen.
Zusätzlich sind Gewinneinkommen über eine Reform der Körperschaftssteuer und der Gruppenbesteuerung sowie Spitzeneinkommen über die Anhebung des Spitzensteuersatzes stärker zur Finanzierung der - nicht zuletzt aus Gründen der Bankenrettung - angespannten Staatshaushalte heranzuziehen.
Darüber hinaus fordert die Vollversammlung der Arbeiterkammer Burgenland, bis zur Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer in Europa, die Wiedereinführung einer reformierten Börsenumsatzsteuer.
Download: Antrag 3 - Bankenrettung