Antrag 1 zur 8. Vollversammlung der AK-Burgenland am 30. Oktober
Antrag einstimmig angenommen
Lehrlingsentschädigung statt Ausbildungsbeihilfe
Jugendliche, die in einer überbetrieblichen Lehrausbildung eine Lehre absolvieren, erhalten für ihre Tätigkeit keine kollektivvertraglich festgelegte Lehrlingsentschädigung, sondern nur eine Ausbildungsbeihilfe des AMS.
Diese beträgt in den ersten 2 Lehrjahren € 240,-/Monat, ab dem 3. Lehrjahr € 555,-/Monat.
Diese jungen Menschen absolvieren dieselbe Ausbildung und üben dieselbe Tätigkeit aus, wie Jugendliche in gewerblichen Betrieben.
(Auszug von der AMS Homepage: Sie haben einen Ausbildungsvertrag mit einer Schulungseinrichtung und werden entweder von dieser selbst ausgebildet oder diese kooperiert mit Betrieben, bei denen Sie die praktischen Fertigkeiten des Lehrberufes erlernen. Zusätzlich besuchen Sie die Berufsschule und sind rechtlich in allem den "normalen" Lehrlingen gleichgestellt.)
Sie tragen keine Verantwortung für regionale Unterangebote an Ausbildungsplätzen oder mangelnden Ausbildungswillen der Betriebe.
Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass die Lehrlinge in ÜBAs mit einer entwertenden und regelmäßig um 50% und mehr unter der Lehrlingsentschädigung liegenden Ausbildungsbeihilfe abgespeist werden.
A N T R A G
Die 8. Vollversammlung der AK-Burgenland fordert die Bundesregierung und den dafür zuständigen Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, dafür Sorge zu tragen, dass jugendliche Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt der niedrigen Ausbildungsbeihilfe die jeweils kollektivvertraglich festgelegte Lehrlingsentschädigung erhalten.