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Antrag 2 zur 8. Vollversammlung der AK-Burgenland am 30. Oktober

Antrag zugewiesen
ÖAAB: ja
FSG, FA: für Zuweisung (wirtschaftsausschuss)

Smart Meter

Am 24. April 2012 wurde im Bundesgesetzblatt die 138. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Einführung intelligenter Messgeräte festgelegt wird (Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung – IME-VO), erlassen.
Laut Wirtschaftsministerium soll die Einführung von Smart Metering Stromkosten senken und den Endverbraucher finanziell entlasten.

Der Umstieg von den bis dato verwendeten „Ferraris-Zähler“ soll bis 2019 abgeschlossen sein.
Zwischen 30 und 50 Euro pro Jahr soll die Ersparnis durch den Umstieg für einen Haushalt betragen.
Demgegenüber stehen rund 3 Prozent Stromverbrauch, welche die in Österreich zugelassenen Smart Meter benötigen. Viel mehr als die alten Zähler. Hinzu kommen noch ca. 2,40 Euro/Monat Investitionskosten je Zähler.
Darüber hinaus geben selbst die Hersteller dieser Geräte die Lebensdauer nur mit rund 10 Jahren an.
Diese intelligenten Geräte ermöglichen aber auch die Lebensgewohnheiten ihrer Verwender offen zu legen, womit der Datenschutz und die Privatsphäre verletzt werden.

 

A N T R A G

Die 8. Vollversammlung der AK-Burgenland fordert die Bundesregierung und den dafür zuständigen Bundesminister Wirtschaft, Familie und Jugend auf, diese Verordnung dahingehend abzuändern, dass jedem Haushalt die Entscheidung überlassen wird, Smart Meter zu installieren oder nicht.

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