Antrag 4 zur 8. Vollversammlung der AK-Burgenland am 30. Oktober
Antrag zugewiesen
ÖAAB, FA: ja
FSG: für Zuweisung (AK-Vorstand)
ORF Haushaltsabgabe
ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz hat vor wenigen Tagen kundgetan, dass ab 2015/16 jeder Haushalt in Österreich eine Abgabe für den ORF leisten soll, völlig unabhängig davon, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist oder nicht. De facto eine neue Steuer!
Die Höhe dieser „Abgabe“ will in Zukunft der ORF Chef durch die ORF Gremien selbst festlegen.
Mehrere Klagen vor dem Verwaltungsgerichtshof haben ergeben, dass bis dato nur Rundfunkgebühr (ORF Programmentgelt) gezahlt werden muss, wenn auch die dafür technischen Vorraussetzungen vorhanden sind.
Offenbar wollen der ORF und auch die eine oder andere politische Partei (SPÖ, ÖVP und GRÜNE) von der bisher in Österreich geltenden und gesellschaftlich akzeptierten Meinung: DA LEISTUNG – HIER ENTGELT abgehen und auch für nicht konsumierte Leistung eine de facto Steuer einheben.
A N T R A G
Die 8. Vollversammlung der AK-Burgenland spricht sich dafür aus auf eine geräteunabhängige ORF Abgabe zu verzichten.
Die Technik ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass es dem ORF möglich ist, sein Programm zu codieren und damit nur jenen zugänglich gemacht wird, welche auch bereit sind dafür zu bezahlen.