Antrag 5 zur 8. Vollversammlung der AK-Burgenland am 30. Oktober
Antrag zugewiesen
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung (Sozialausschuss)
Entgeltfortzahlungsgesetz
Die Entgeltfortzahlung soll ArbeitnehmerInnen davor schützen, im Krankheitsfall einen wirtschaftlichen Nachteil zu erleiden.
Höhe und Anspruchsvoraussetzungen sind im Gesetz geregelt.
Fakt ist aber, dass bei langer Krankheit sehr wohl eine Verschlechterung eintritt.
Für die Betroffenen kommt zum körperlichen Leid auch noch die finanzielle Belastung hinzu.
Nicht einsehbar ist, dass bei Arbeitsunfällen bzw. Berufskrankheiten diese Last von den Beschäftigten alleine getragen werden soll.
A N T R A G
Die 8. Vollversammlung der AK-Burgenland fordert den dafür zuständigen Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, sich dafür einzusetzen, dass das Entgeltfortzahlungsgesetz dahingehend valorisiert wird, um künftig eine Besserstellung für die Betroffenen zu erreichen.