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Antrag 13 zur 147. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 25. November 2010

Antrag angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Höhere Steuereinnahmen können mehr Steuergerechtigkeit nicht ersetzen!
Steuereinnahmen für Investitionen in Bildung und Soziales verwenden!


Aufgrund der leichten konjunkturellen Erholung entwickeln sich auch die Steuereinnahmen wieder positiv. Bis August 2010 lagen die Steuereinnahmen bereits um 1,9 Mrd. Euro als prognostiziert.
Auch für die nächsten Jahre werden höhere Steuereinnahmen erwartet als ursprünglich veranschlagt.

Mit höheren Staatseinnahmen werden allerdings wieder mehr Stimmen laut, welche prinzipiell die einnahmeseitige Budgetmaßnahmen infrage stellen, während an den ausgabeseitigen Kürzungen nicht gerüttelt werden soll.

Dabei stellen sich insbesondere die geplanten und bereits beschlossenen Ausgabekürzungen in den Bereichen Soziales, Familie und Arbeitsmarkt (2011 im Umfang von Euro 935 Mio., bis 2014 Euro 1,5 Mrd.), im Bereich Unterricht und Kunst (2011 Euro 112 Mio., bis 2014 Euro 243 Mio.) und Wissenschaft (2011 Euro 49,4 Mio., bis 2014 Euro 101 Mio) sowohl aus gesellschafts- als auch aus wirtschaftspolitischen Gründen als kontraproduktiv und die konjunkturelle Erholung gefährdend dar. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass diese Bereiche – wie etwa die Universitäten und Schulen - seit Jahren notorisch unterfinanziert sind bzw. sich in der Versorgung mit sozialen bzw. bildungspolitischen Dienstleistungen, wie etwa Kinderbetreuung der Unter-3-Jährigen und Über-6-Jährigen und Betreuung und Pflege, große Versorgungslücken in Österreich auftun. Die notorische Unterfinanzierung hat auch zu einer zunehmenden Prekarisierung der Beschäftigungs- und Einkommensverhältnisse in diesen Bereichen geführt.

Nicht zuletzt aufgrund schwerer, den sozialen Zusammenhalt gefährdender sowie die soziale Ungleichheit fördernder Defizite im Bildungs- und Sozialbereich fordern ArbeitnehmerInneninstitutionen wie Gewerkschaften und AK seit Beginn der Krise Investitionen in Soziale Dienste („Sozialmilliarde“) und Bildung. Diese Investitionen wurden seitens der Politik unter dem Verweis auf die leeren Kasten weitestgehend abgelehnt. Dabei würden sich Investitionen in Soziales und Bildung auch ökonomisch rechnen und würden Investitionen binnen kurzer Zeit durch entsprechende Mehreinnahmen aufgewogen, wie nicht zuletzt auch die AK-Studie „Der Sozialstaat als produktiver Faktor“ belegt hat. Das Argument der Unfinanzierbarkeit hat also schon in Krisenzeiten zu kurz gegriffen, insbesondere auch, da binnen kürzester Zeit milliardenschwere Bankenrettungs- und Konjunkturpakete beschlossen wurden, für die das Argument der Unfinanzierbarkeit ganz offensichtlich keine Gültigkeit hatte.

Die positive Entwicklung auf der Einnahmeseite muss daher nicht nur dazu führen, dass die bereits beschlossenen Einsparungspakete in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Soziales aufgeschnürt und neu verhandelt werden. Sie schafft auch neue Spielräume für beschäftigungswirksame und gesellschaftlichen Wohlstand schaffende Investitionen in Soziale Dienste und Bildungseinrichtungen.

Im Rahmen der einahmeseitigen Budgetkonsolidierung geht es nicht nur um Fragen der Gerechtigkeit im Sinne eines „Verursacherprinzips“, wonach jene, welche für die schweren volkswirtschaftlichen Verwerfungen im Zuge der Krise verantwortlich zeichnen nun auch für die Kosten, welche im Zuge der Krisenbewältigung entstanden sind, aufzukommen haben.
Es geht grundsätzlich darum, endlich mehr Verteilungsgerechtigkeit im Steuersystem herzustellen und wieder das Prinzip der „Leistungsfähigkeit“ durchzusetzen, wonach jede/r entsprechend seiner/ihrer ökonomischen Leistungsfähigkeit einen entsprechenden Beitrag zum Steueraufkommen zu leisten hat.

Die 147. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die aufgrund der leichten konjunkturellen Erholung prognostizierte positive Entwicklung des Steueraufkommens erlaubt nun jedenfalls neue budgetäre Schwerpunktsetzungen. Die Bundesarbeitskammer fordert die österreichische Bundesregierung sowie den Gesetzgeber auf, das beschlossene Konsolidierungspaket 2011 bis 2014 aufzuschnüren und neu zu verhandeln. Insbesondere gilt es, von Budgetkonsolidierungsmaßnahmen zulasten der Bereiche Soziales, Gesundheit, Familie, Bildung, Wissenschaft und Infrastruktur Abstand zu nehmen. Vielmehr gilt es nun Zukunftsinvestitionen in die Bereiche Soziale Dienste, Bildung, Gesundheit und Klimaschutz zu tätigen und die entsprechenden finanziellen Mittel freizumachen.

Bundesarbeitskammer fordert, dass im Sinne des Verursacherprinzips an einer einnahmeseitigen Bewältigung der Krisenkosten festgehalten werden muss. Im Rahmen der einnahmeseitigen Budgetkonsolidierung sind dabei insbesondere Steuern auf Vermögen und Vermögenszuwächse, eine Bankensteuer sowie Steuern auf Finanztransaktionen und Spekulationsgewinne möglichst rasch umzusetzen und Steuerprivilegien im Bereich der Stiftungen, der Spitzenverdiener und der Unternehmen zu streichen.

Zusätzliche Steuereinnahmen sind auch dringend notwendig, um in jenen Bereichen längst überfällige Investitionen zu tätigen, die nicht zuletzt aufgrund einer verfehlten Steuerpolitik die große Vermögen, Unternehmen und SpitzeneinkommensbezieherInnen schont, seit Jahren unter einer notorischen Unterfinanzierung leiden: Bildung, Soziale Dienste, Gesundheit und Klimaschutz.

Download: BAK AUGE Antrag 13-Budget_Steuerentwicklung

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