Dringlichkeitsantrag der AUGE/UG an das Bundesforum der GPA-djp vom 3. bis 5. November 2010
Entgeltwirksame Zielvereinbarungssysteme müssen zustimmungspflichtig bleiben!
Die GPA-djp lehnt die geplante, verschlechternde Novellierung des § 96 ArbVG ab
Im Parlament wird in Kürze eine Novelle des ArbVG behandelt werden, die den jahrelangen und erfolgreichen Kampf von Betriebsratskörperschaften und der GPA-djp rund um leistungs-und erfolgsbezogene Entgeltsysteme mit Zielvereinbarungen zunichte macht. § 96 Abs.1 Z.4 ArbVG soll so geändert werden, dass nur mehr Akkordlöhne und akkordähnliche Entgeltformen erfasst werden.
Die in diesem Passus des ArbVG jetzt erwähnten "sonstigen" leistungsbezogenen Prämien und Entgelte, die auf Arbeits(Persönlichkeits)bewertungsverfahren, statistischen Verfahren, Datenerfassungsverfahren, Kleinstzeitverfahren oder ähnlichen Entgeltfindungsmethoden beruhen... sollen ersatzlos gestrichen werden! Dafür soll im § 97 Abs.1 Z.16 ArbVG die Möglichkeit einer völlig zahnlosen, fakultativen Betriebsvereinbarung geschaffen werden.
Die im Kern zustimmenden Stellungnahmen von ÖGB und AK im Begutachtungsverfahren sind nicht nachvollziehbar, da sie die enorme Bedeutung von entgeltwirksamen Zielvereinbarungssystemen im Angestelltenbereich offensichtlich nicht kennen und daher auch nicht berücksichtigen.
Viele Betriebsratskörperschaften, die in der GPA-djp organisiert sind, haben für die ArbeitnehmerInnen in ihrem Betrieb wegweisende Vereinbarungen abgeschlossen. In diesen Vereinbarungen werden Zielvereinbarungssysteme und darauf aufbauende Entgeltformen transparent gestaltet, ArbeitnehmerInnen vor unzumutbaren Belastungen geschützt und in der Verteilung der Prämien auf die verschiedenen Gruppen im Betrieb mehr Gerechtigkeit geschaffen. Der OGH hat 2008 (OGH 8.10.2008, 9 Ob A144/07b) auf Basis der derzeit noch geltenden Rechtslage entschieden, dass ein typisches Zielvereinbarungssystem mit Prämienregelung als zustimmungspflichtig unter § 96 Abs.1 Z.4 ArbVG zu subsumieren ist.
Das Alles wird in Zukunft nicht mehr in dieser Form möglich sein, wenn es nicht gelingt die anstehende Novellierung des § 96 ArbVG im letzten Augenblick zu verhindern. Das Bundesforum beauftragt die VertreterInnen der GPA-djp umgehend an die Abgeordneten der Parlamentsparteien heranzutreten und mit Nachdruck diese Forderung zu vertreten. Es geht um ein Kernstück der Mitbestimmung!