Antrag 6 zur 149. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2011
Antrag einstimmig angenommen Antragsbearbeitung
Anrechnung der Kinder- und Hospizkarenz
Frauen bleiben in der Menge der in einer Arbeitsstelle erreichten anrechenbaren Dienstjahren hinter den Männern zurück.
Kindererziehung und Hospizkarenz sind immer noch -und in diesem Fall auch sehr zu deren Benachteiligung- Aufgaben der Frauen. Um der Benachteiligung im Lebenseinkommen entgegenzuwirken und die Einkommensunterschiede zu reduzieren, aber auch um die gesellschaftlich wertvollen Aufgaben der Kindererziehung und Pflege zu fördern und nicht zum lebenslangen Nachteil werden zu lassen, fordern wir folgende Änderungen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die AK setzt sich beim Gesetzgeber dafür ein, dass sämtliche Karenzzeiten die in die Kinder- und Hospizkarenz fallen sowohl bei der Anrechnung der Vordienstzeiten als auch bei den Vorrückungssystemen in den Betrieben und im öffentlichen Dienst (Biennien) angerechnet werden.
Download: AUGE Antrag 6 Anrechnung der Kinder-und Hospizkarenz