Antrag 7 zur 149. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2011
Antrag mehrheitlich angenommen Antragsbearbeitung
FSG, ÖAAB/FCG: ja
FA: für Zuweisung
Sozialverträglichkeitsprüfung im Gesetzgebungsverfahren
Die Auswirkung von Landes- und Bundesgesetzen soll auf solider sozialwissenschaftlicher Grundlage geprüft werden, damit eine verlässliche Basis für die politische Beurteilung vorhanden ist. Es ist nicht einzusehen, dass die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen bei der Rechtssetzung automatisch überprüft werden und die soziale Komponente - in der Bedeutung für die betroffenen Menschen sowie in einer Gesamtsicht der Gesellschaft - weniger Relevanz haben. Solch eine Sozialverträglichkeitsprüfung soll die Diskussion über soziale Auswirkungen von Politik und die Stellungnahmen der Arbeiterkammer auf eine sachliche Grundlage stellen.
Die 149. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher, dass das Instrument der erläuternden Bemerkungen zu den Landes- und Bundesgesetzen dahingehend auszubauen ist, dass diese - analog zur Untersuchung der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Gesetzesvorhabens - eine auf sozialwissenschaftlichen Verfahren gestützte Analyse über die Auswirkung des jeweiligen Gesetzesvorhabens auf die soziale Lage der betroffenen Bevölkerung, auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und die soziale Situation in einer Gesamtsicht beinhalten.
Download: AUGE Antrag 7 Sozialvertraeglichkeitspruefung im Gesetzgebungsverfahren