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Antrag 8 zur 149. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2011

Antrag zugewiesen Antragsbearbeitung
ÖAAB/FCG: nein
FDG, FA: für Zuweisung

Unabhängig Ombudsstelle für Fragen der Mindestsicherung und MindestsicherungsbezieherInnen


Die 149. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer schließt sich der Forderung der Wiener Armutsnetzwerks an und fordert den die Landtage auf, eine unabhängige Ombudsstelle für Fragen der Mindestsicherung, MindestsicherungsbezieherInnen und Menschen an den Schnittstellen zwischen Mindestsicherung und anderen sozialen Transferleistungen, einzurichten. Diese soll nach Vorbild der Behindertenanwaltschaft oder der Kinder- und Jugendanwaltschaft weisungsfrei sein und unabhängig vom Magistrat Wien organisiert sein. Weiters soll diese Ombudsstelle unabhängige Rechtsberatung für Betroffene sicherstellen.

Begründung:
Anlässlich der Bilanz von einem Jahr Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist festzustellen, dass vor allem die Durchsetzung des Rechtsanspruchs für die Betroffen mit Schwierigkeiten verbunden ist.

Die Erfahrungen aus NGO’s und Sozialberatung zeigen, dass es im Vollzug immer wieder zu gravierenden Fehlern in der Auslegung der Rechtsmaterie seitens der Sozialämter bzw. der dazugehörigen Servicestellen kommt. Dies hat erhebliche Auswirkungen für die Betroffenen.

Gleichzeitig kann es Aufgabe der Ombudsstelle sein, systematisch Schwierigkeiten bei der Durchführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zu sammeln, aufzuzeigen und in die Diskussion und weiteren Entwicklung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung einzubringen.

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