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Antrag 9 zur 149. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2011

Antrag zugewiesen Antragsbearbeitung
ÖAAB, FA: nein
FSG: für Zuweisung

Verbot der Aussenflächen-Beheizung


Terrassen- oder Balkonheizstrahler, Heizpilz, Heizschwammerl – früher nur auf Weihnachtsmärkten gesichtet, sind seit dem Rauchverbot in der Gastronomie auch vor Lokalen in Mode gekommen. Mittlerweile werden sie auch Privathaushalten feilgeboten.

Seit Jahrzehnten bemühen sich fächerübergreifend u.a. Wirtschaft, Umweltschutz und Wissenschaft den U-Wert* von Gebäuden zu verbessern, um möglichst effizient und energiesparend zu heizen. Gleichzeitig sprießen immer mehr Heizpilze aus dem Boden, deren Aufgabe es ist, im Freien zu heizen.
Betreibt man einen Gas-Terrassenheizstrahler eine Stunde lang, so reicht diese Energie aus, um einen gleich großen Raum sechsmal so lange zu beheizen wie die im Freien befindliche Fläche. Elektrische Heizstrahler erscheinen zunächst effizienter da deren verbrauchte Energie nur 2,5-mal so lange reicht, um einen gleich großen Raum eines Niedrigenergiehauses zu erwärmen. Die energieaufwändige und CO2-intensive Stromerzeugung führt jedoch dazu, dass beide Techniken etwa gleich CO2-intensiv sind.

Im Vergleich zum Beheizen einer gleich großen Wohnfläche eines Niedrigenergiehauses verursachen elektrische Terrassenheizstrahler etwa 7,6-Mal so viele CO2-Emissionen, gasbetriebene Terrassenheizstrahler verursachen etwa sechsmal so viele CO2-Emissionen.

Ein regelmäßig eingesetzter Heizstrahler verursacht bis zu 1.000 Euro Gaskosten im Jahr und stößt dabei im Durchschnitt rund zwei Tonnen klimaschädliches CO2 aus – so viel wie ein Mittelklassenwagen mit 12.000 Kilometer Fahrleistung. Wir haben keine Daten darüber, wie viele Heizpilze allein in Wien im Einsatz sind, aber ein Spaziergang im Winter lässt erahnen, dass es sich um Tausende handelt – die tausende Tonnen CO2 ausstoßen.

Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass Terrassenheizstrahler Energie nur sehr ineffizient nutzen. Gasbetriebene und elektrische Heizstrahler sind dabei etwa gleich ineffizient und etwa gleich CO2-intensiv. Österreich ist nach dem Klimaschutzabkommen (Kyoto-Protokoll) verpflichtet, bis zum Jahr 2020 im Vergleich zu 1990 insgesamt 13 Prozent Kohlendioxid (CO2) einzusparen. Österreich hat 2009 400 Millionen Euro für den Kauf von Emissionszertifikaten (CO2 Ablass – Staaten die ihre CO2-Emissionsgrenze unterschreiten, können diese an andere Staaten verkaufen) vorgesehen. Wifo-Experte Stefan Schleicher rechnet damit (2009), dass mindestens 600 Millionen Euro, anfallen. Noch höhere Zahlungen sieht Greenpeace-Sprecher Niklas Schinerl (2009) auf Österreich zukommen: Das Land liege knapp hundert Millionen Tonnen CO2 über seinem Klimaziel. Bei aktuellen Preisen von dreizehn bis fünfzehn Euro pro Tonne CO2 komme es somit zu einer Summe von weit über einer Milliarde Euro.

Dass ein Verbot möglich ist, zeigen uns Städte wie Stuttgart, Nürnberg, Tübingen, Ludwigsburg, Berlin und Köln. Dort dürfen Gastronomien keine Heizstrahler auf ihrem Grundstück positionieren.
Vor allem im Winter, wo die erneuerbaren Energiequellen weniger produktiv sind, der Energieverbrauch aber drastisch steigt und daher vermehrt auf Atomstrom, Kohlekraftwerke und andere umweltschädigende Energieerzeugung zurückgegriffen wird, ist es unverantwortlich, diese Energie derart ineffizient zu nutzen.
Um den SteuerzahlerInnen einen noch höheren Ablasskauf von Emissionszertifikaten zu ersparen und vor allem der nachfolgenden Generation die Umwelt nicht mutwillig zu zerstören,
fordert die AK ein Verbot von gas- und strombetriebenen Heizstrahlern, die für die Außenflächen-Beheizung vorgesehen sind.

* U-Wert = Wärmedurchgangskoeffizient, Wärmedurchlässigkeit, früher k-Wert. Er gibt an, welche Wärmemenge durch eine Bauteilfläche transportiert wird, wenn zwischen innen und außen ein Temperaturunterschied von 10 Grad besteht. Je kleiner der Wert, desto besser.

Download: AUGE Antrag 9 Verbot der Aussenflaechenbeheizung

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