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Antrag 11 zur 149. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2011

Antrag zugewiesen Antragsbearbeitung
ÖAAB/FCG: ja
FSG, FA: für Zuweisung

Kommunale Grundversorgung sichern – Kommunale Dienste solidarisch finanzieren!


Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände spielen bei der Erbringung öffentlicher und sozialer Dienstleistungen – von Kinderbetreuung/-bildung, Gesundheitsversorgung, Pflege und Betreuung , öffentlicher Mobilität, Abfallwirtschaft bis hin zu hoheitlichen Aufgaben der Verwaltung - eine wesentliche Rolle. Und die Rolle der Kommunen bei der Erbringung sozialer Dienste – gerade in den Bereichen Kinderbetreuung und Pflege – wird in Zukunft noch zunehmen.

Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände haben auch im Zuge der Bewältigung bzw. Abfederung der Wirtschafts- und Finanzkrise als Investoren und Arbeitgeberinnen eine wichtige Rolle gespielt.

Doch, wie es in der „Resolution zur Sicherung der kommunalen Grundversorgung“ der Allianz „Wege aus der Krise“ - einem Zusammenschluss von NPO, NGO und Gewerkschaften – heißt:

„Demgegenüber steht eine immer geringer werdende Finanzierung dieser Aufgaben seitens der öffentlichen Hand. Seit Jahren werden die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen in Österreich zunehmend eingeengt. Die Kommunen sehen sich aufgrund der von ihnen zu erbringenden notwendigen Leistungen für die Bevölkerung mit steigenden finanziellen Belastungen konfrontiert, ohne hierfür einen entsprechenden Ausgleich im Rahmen des Finanzausgleich zu erhalten. Die Folgen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise belasten die öffentlichen Haushalte zusätzlich und verschärfen die ohnehin angespannte Situation für die Kommunen noch weiter.“

Um die prekäre Finanzlage beheben zu können, reagieren Kommunen und Städte vielfach mit Einsparungen bei Personal, Verwaltung und öffentlichen Leistungen oder mit der Erhöhung von Gebühren und Abgaben für von ihnen erbrachte Leistungen. Beide Reaktionen sind allerdings gerade aus ArbeitnehmerInnensicht kritisch zu bewerten, da sie einerseits eine Einschränkung des Angebots und der Qualität kommunaler und sozialer Dienstleistungen für die Allgemeinheit bedeuten und zu einem Rück- und Abbau sozial- und arbeitsrechtlich gut abgesicherter, öffentlicher Beschäftigungsverhältnisse führen. Andererseits, weil Gebühren und Abgaben den Charakter von Massensteuern haben und einkommensschwache Haushalte unverhältnismäßig stärker belasten als einkommensstärkere und auch eine negative Lenkungswirkung (z.B. bei Erhöhung von Fahrpreisen auf öffentlichen Verkehrsmitteln) mit sich bringen können.

Solange allerdings Kommunen wie Städten andere einnahmeseitige Finanzierungsquellen versagt bleiben, verbleiben Gebühren- und Abgabeerhöhungen oft genug als einzige Möglichkeit, einnahmeseitiger kommunaler Budgetkonsolidierung.

Die Arbeiterkammer sieht – um auch in Zukunft die flächendeckende und bedarfsgerechte Erbringung qualitativ hochwertiger öffentlicher, sozialer Dienstleistung durch Städte und Gemeinden gewährleisten zu können - den Ausbau vermögensbezogener Steuern – insbesondere auch jener, welche unmittelbar den Kommunen zugute kommen – als unumgänglich, um eine faire, verteilungsgerechte und breite Finanzierung sicherzustellen.

Die 149. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer schließt sich den Forderungen der „Resolution zur Sicherung kommunaler Grundversorgung“ der Allianz „Wege aus der Krise“ an, insbesondere, dass

eine faire Mittelaufteilung durch einen Aufgaben-orientierten Finanzausgleich und eine klare Kompetenzaufteilung zwischen den Gebietskörperschaften erfolgt.

gegebenenfalls zusätzliches Geld aus dem Bundesbudget eingesetzt wird, um öffentliche Dienstleistungen (Altenpflege, Gesundheitsdienste etc.) und kommunale Investitionen (öffentlicher Verkehr, Infrastruktur etc.) in die öffentliche Daseinsvorsorge sicherzustellen und auszubauen: zusätzliche Bundesmittel für Investitionen auf kommunaler Ebene sind insbesondere dann bereit zustellen, wenn ein bundes- bzw. gesellschaftspolitisch gewünschte bessere Versorgung mit bestimmten sozialen bzw. öffentlichen Dienstleistungen, hinsichtlich ihrer Erbringung in Kompetenzbereich von Städten und Gemeinden fallen.

eine Modernisierung gemeindeeigener, vermögensbezogener Abgaben (z.B. Aktualisierung der Bemessungsgrundlage der Grundsteuern, Besteuerung von Umwidmungsgewinnen, Flächenverbrauchsabgaben) erfolgen muss, um Finanzierung und Ausbau kommunaler Dienste – weitestgehend über von den Kommunen selbst aufgebrachte Mittel - zu sichern bzw. zu ermöglichen.

Die Arbeiterkammer fordert Kommunen und Städte sowie deren Interessensvertretungen (Städte- und Gemeindebund) auf, in diesem Sinne aktiv auf den Gesetzgeber einzuwirken und entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. sicherzustellen, die eine stärker auf vermögensbezogene Steuern basierende Finanzierung kommunaler sozialer und öffentlicher Dienstleistungen garantiert, arbeits- und sozialrechtlich gut abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse sichert, sowie den bedarfsgerechten, flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Ausbau sozialer und kommunaler Infrastruktur im Sinne der BürgerInnen und der Beschäftigten ermöglicht.

Download: AUGE Antrag 11 Kommunale Grundversorgung

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