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Antrag 14 zur 149. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2011

Antrag zurückgezogen

Ausgliederung und Privatisierung – Keine Zustimmung der Arbeiterkammer und ihrer FunktionärInnen im Zuge von Abstimmungen in gesetzgebenden Körperschaften

 

Gemäß den Zielen der Arbeiterkammer im Sinne ihrer Aufgaben als gesetzliche Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen, ist es erforderlich, gegen jegliche Bestrebungen der Zerschlagung funktionierender Strukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge einzutreten. Auch Änderungen unter dem Deckmantel der „Strukturerneuerung“, „Verwaltungsreform“ oder „New Public Management“, die ein Abgehen von der kommunalen Erfüllungsverantwortung hin zur bloßen Gewährleistungsverantwortung mit sich brächten, sind abzulehnen.

Dies ist auch in Respekt vor den Beschlüssen in Gremien und auf Konferenzen der in diesen Bereichen organisierenden Einzelgewerkschaften – beispielsweise den aktuell am 1. Gewerkschaftstag der GdG-KMSfB von 27. bis 29. September 2011 beschlossenen Anträgen – geboten, welche Privatisierungen der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit einhergehende verschlechternde Auswirkungen für die betreffenden Bediensteten ablehnen.

Die 149. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher:

Keine Zustimmung der Arbeiterkammer zu wie immer gearteten Auslagerungen von kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge, Ausgliederungen und/oder Privatisierungen sowie keine Zustimmung zur Übertragung von Aufgaben der Daseinsvorsorge an andere Rechtsträger durch ihre FunktionärInnen und VertreterInnen im Zuge von Abstimmungen in gesetzgebenden Körperschaften wie Gemeinderäten, Landtagen und Nationalrat.

Download: AUGE Antrag 14 Ausgliederung und Privatisierung

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