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Antrag 14 zur 148. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2011

Antrag zugewiesen Antragsbearbeitung
FSG: für Zuweisung
ÖAAB/FCG, FA: ja

Ausbau der Ökostromversorgung – Verbesserung des Ökostromgesetzes



In Österreich wird der Ausbau von Ökostromanlagen durch Einspeisetarife finanziert. Das Fördervolumen ist allerdings gedeckelt, wodurch in der Praxis kaum ein Zubau von Ökostromanlagen stattfindet. Außerdem werden die Kosten sehr stark von den Haushalten getragen, weil es großzügige Ausnahmereglungen für die Industrie gibt. Die Arbeitsplätze die in Österreich entstehen könnten, entstehen dadurch in China oder Indien, aber nicht hier.

Damit wieder in Ökostrom investiert werden kann, müssen die Mittel aufgestockt werden. Das bedeutet, dass sowohl die Deckelung bei den Ausgaben als auch die Ausnahmen für die die Industrie verschwinden müssen. Eine Orientierung am erfolgreichen deutschen Ökostromgesetz scheint zielführend.

Die Zielsetzungen des Begutachtungsentwurfes des Ökostromgesetzes 2012 ist unverändert zu jener der bereits 2008 beschlossenen Ökostromnovelle, somit ist offensichtlich kein verstärkter Ausbau des Ökostroms geplant, obwohl der österreichische Nationale Aktionsplan für erneuerbare Energien zum Beispiel bei der Windkraft den Ausbau um 940 MW bis 2015 und um insgesamt rund 1570 MW bis 2020 vorsieht. Derzeit befinden sich allein bei der Windkraft Projekte mit rund 550 MW in der Warteschleife, da von den seit 2010 eingereichten Projekten erst etwa 250 MW einen Fördervertrag erhalten haben. Die sinnlose Warteschleife auf einen Vertrag mit der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG und die vorgesehenen Absenkung des Einspeisetarifs von 9,7 Cent auf 9,3 Cent im aktuellen Entwurf ist unzumutbar, da die Planung im Vertrauen auf die geltende Rechtslage erfolgte und bereits Zeit und Geld in die Projekte investiert wurden. Durch die vorgesehene Reduktion des Einspeisetarifs bei bereits eingereichten Projekten, ist die Wirtschaftlichkeit dieser nicht mehr gegeben.

In einigen Bundesländern wird nach 10 jähriger Laufzeit nur mehr der Marktpreis und nicht der Einspeisetarif abgegolten, da es sich beispielsweise bei der NÖ Einspeisetarifverordnung um eine Vorschrift handelt die keine Befristung enthält und daher die Tariflaufzeit nur 10 Jahre beträgt, obwohl die NÖ Ökostromerzeuger im Vertrauen auf die Geltungsdauer von 15 Jahren (aufgrund des ELWOG vom 16.05.2002) investierten.

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer spricht sich für einen verstärkten Ausbau der Ökostromversorgung aus. Die Atomkatastrophe in Fukushima zeigt uns, dass wir uns unabhängig von Atomenergie machen müssen. Der weltweite Ausstieg aus dieser gefährlichen Technologie ist dringend gefordert!
In Europa beträgt der Anteil von Atomenergie an der Stromversorgung derzeit allerdings beinahe 30 Prozent, und auch in Österreich wird viel Strom aus Atomkraft importiert. Aufgrund des Klimawandels ist ein weiterer Zubau von Kohle- oder Gaskraftwerke keine gangbare Option. Daher muss verstärkt in Ökostrom investiert werden.
Eine Überarbeitung des Entwurfs zum Ökostromgesetz 2012 ist dringend notwendig, um den Ausstieg aus der Atomkraft und den Umstieg in Erneuerbare Energien möglich zu machen.

Die AK Wien fordert:

Schaffung langfristiger und stabiler Rahmenbedingungen – Verankerung des Ziels von 25% sonstiger Ökostrom am Bruttolandesstromverbrauch 2020, mindestens jedoch 17,5 TWh
Abarbeitung des Rückstaus der eingereichten Projekte ohne Abschläge bei den Tarifen
Mehrjährige Festlegung des Einspeisetarifs
Gewährleistung der Fördermittel angesichts der oben genannten Ziele: Anhebung des Deckels auf 21 Mio Euro.
Anhebung der Tariflaufzeit für Altanlagen (aus den Jahren vor 2003) von 10 auf 15 Jahre

Download: AUGE14-BAK-Oekostrom

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