Antrag 20 der AUGE/UG an die Vollversammlung der AK NÖ am 11. Mai 2012
Enteisung von LKW-Planen
Nach wie vor gibt es im Winter äußerst gefährliche Situationen auf den Straßen, verursacht durch LKW, die mit einer verrutschenden Eisplatte auf dem Verdeck nachfolgende oder überholende PKW-LenkerInnen stark gefährden.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, die Fahrzeugdächer von Eis und Schnee zu befreien. Die LKW-FahrerInnen müssen lediglich dafür sorgen, dass die Sicht ausreicht und die Kennzeichen vollständig sichtbar sind. Schäden werden von der KFZ-Haftpflicht bezahlt.
Es drohen allerdings strafrechtliche Konsequenzen, wenn Personen oder Sachen beschädigt werden.
Die Folgen, die durch von LKW-Planen herabrutschende Eis- und Schneemassen auf Landstraßen und Autobahnen für Personen in nachfolgenden Fahrzeugen entstehen können - auch durch Massenkarambolagen – können gewaltig sein. Bislang war die Enteisung der LKW-Planen praktisch oder technisch kaum möglich.
Mittlerweile gibt es aber einfache und wirksame patentierte ‚Enteisungsanlagen’ für LKW-Planen. Es ist daher den Fuhrunternehmen zuzumuten, dafür Sorge zu tragen, dass keine Fahrzeuge, die auf ihren Planen mit Schnee und Eis beladen sind, vom jeweiligen Standort-Firmengelände auf die Straßen geschickt werden.
Antrag
Die Vollversammlung der AK NÖ fordert die Bundesregierung auf, gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen, die die Enteisung von LKW-Planen vor Fahrtbeginn regeln.