Antrag 21 der AUGE/UG an die Vollversammlung der AK NÖ am 11. Mai 2012
Maßnahmen zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern vervielfältigen
Im Budgetkonsolidierungspaket 2012 wurden aktuell keine Maßnahmen zur Anhebung des Frauenpensionsalters genannt. Dennoch ist zu befürchten, dass die Diskussion um die frühere Anhebung bzw. Angleichung der Pensionsantrittsalter fortgesetzt wird.
Das oft zitierte VfGH-Erkenntnis aus dem Jahr 1991 setzte die geschlechtsspezifischen Regelungen zum Pensionsantrittsalter von Frauen und Männern außer Kraft. Die darauf hin gesetzlich beschlossenen Neuregelungen sehen vor, ab 2019 das Pensionsalter für vorzeitige Alterspensionen, ab 2024 die reguläre Alterspensionsgrenze für Frauen jährlich um 6 Monate zu erhöhen. Ab 2033 sollen alle Frauen nach dieser Regelung bis zum Alter von 65 Jahren arbeiten. Der getroffenen Gesetzgebung ging die Annahme voraus, dass der gesellschaftliche Gleichstellungsprozess zwischen Männern und Frauen bis dahin abgeschlossen ist.
Es gibt jedoch de facto zur Zeit in Österreich keine Gleichstellung am Arbeitsmarkt zwischen Männern und Frauen.
Insbesondere in der Altersgruppe der über 50-jährigen Frauen steigt die Arbeitslosigkeit. Immer mehr Frauen gehen oder müssen in Altersteilzeit gehen (auch als Folge der gesellschaftlichen Mehrfachbelastung) oder sie werden vor der Pension arbeitslos. Ein geringerer - und nicht ein höherer Pensionsanspruch - wäre die Folge, wenn das Pensionsalter früher angehoben würde.
Vorrangiges Ziel der Bundesregierung muss es sein, die vielfachen Benachteiligungen der Frauen während ihres Erwerbslebens zu vermindern. Erst wenn Gleichstellungsmaßnahmen dazu geführt haben, dass eine tatsächliche Gleichstellung erfolgt ist, wäre die Anhebung des Pensionsalters und damit ein gleiches Antrittsalter gerechtfertigt.
Antrag
Die AK NÖ fordert daher die Bundesregierung auf,
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ihre Maßnahmen zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zu vervielfältigen und diese schneller zur Durchführung zu bringen
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die Diskussion über eine frühere Anhebung des Frauenpensionsalters zu beenden.