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2013

Antrag 10/ Nein zu den Kommissionsvorschlägen zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion!

 

Antrag 10 der Auge/UG  zur  10. Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ am 24.Mai 2013 

 

Der Ende Juni stattfindende Rat der Staats- und RegierungschefInnen soll im Zeichen einer Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) stehen. Bereits Ende letzten Jahres haben Ratspräsident van Rompuy, Kommissionspräsident Barroso, EZB-Chef Draghi und der frühere Eurogruppenchef Juncker erste Pläne sowie einen Zeitplan präsentiert. Diese beinhalteten u.a. Vorschläge, die EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung länderspezifischer Empfehlungen – wie sie etwa im Rahmen des europäischen Semesters ausgesprochen werden - zu verpflichten.  

 

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Antrag 09/ Mitbestimmungsrecht nebenberuflich Lehrender an Fachhochschulen

 

Antrag 09 der Auge/UG  zur  10. Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ am 24.Mai 2013 

 

86 % der Lehrenden an den 21 Fachhochschulen in Österreich sind nebenberuflich Lehrende. Trotz dieser überwältigenden Mehrheit erhalten die nebenberuflich Lehrenden keinen Fixplatz im Kollegium der Fachhochschulen. Die Studierenden sind lt. Gesetzgeber mit 4 Sitzen, alle Lehrenden zusammen mit nur 6 Sitzen repräsentiert (§ 10 (2) FHStG 2012). An vielen Fachhochschulen sind nebenberuflich Lehrende im Kollegium mit keinem einzigen Mandat vertreten. Dies führt dazu, dass die Fachhochschulen ihrem Bildungsauftrag zur praxisbezogenen Berufsausbildung gar nicht nachkommen können. Nebenberuflich Lehrende, die mit 86 % den Praxisbezug zur Berufsausbildungen an Fachhochschulen sicherstellen, haben kein gesetzlich festgelegtes Mitbestimmungsrecht.

 

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Antrag 07/ Anpassung des UG 2002 an den § 11 Abs. 2 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Antrag 07  der Auge/UG  zur  10. Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ am 24.Mai 2013 

 

Das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) verweist an mehreren Stellen auf den §11 Abs. 2 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG). Dieser sieht in der gültigen Fassung vor, dass eine Unterrepräsentation von Frauen dann vorliegt, wenn ihr Anteil weniger als 50% beträgt. Das UG 2002 verweist zwar auf diesen § 11 B-GlBG, zitiert im Text selbst aber 40%.

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Antrag 08/ Dienstverträge nebenberuflich Lehrender an Fachhochschulen

Antrag 08  der Auge/UG  zur  10. Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ am 24.Mai 2013 

 

Mit Inkrafttreten des Fachhochschulstudiengesetzes 2012 (FHStG 2012) im März 2012 wurde der arbeitsrechtliche Status der Lehrenden an Fachhochschulen per Gesetz festgelegt: § 7 (2) FHStG legt darin fest, dass nur Lehrende ab einer Lehrverpflichtung von 6-Semester-Wochenstunden (SWS) als hauptberufliche Dienstnehmer anzuerkennen sind, alle Lehrenden mit einer geringeren Beschäftigung werden als freie DienstnehmerInnen gesehen. 

Mit dieser willkürlichen Regelung schafft der Gesetzgeber zwei Klassen von DienstnehmerInnen:

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Antrag 06/ Für eine weisungsfreie Sozialanwaltschaft im Interesse der Menschen

Antrag 06  der Auge/UG  zur  10. Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ am 24.Mai 2013 

 

Das österreichische Sozialsystem besteht aus vielen unterschiedlichen Teilen, die von unterschiedlichsten Körperschaften und Institutionen getragen werden. Kernbereiche wie etwa die Krankenversicherung, die Pensionsversicherung oder die Unfallversicherung unterliegen Sozialversicherungsträgern, die Arbeitslosenversicherung dem AMS. Die Bereiche Pflege und Betreuung wiederum sind aufgeteilt in einem für den Einzelnen und die Einzelne undurchschaubaren Geflecht von Institutionen und Organisationen. Dazu kommen Leistungen der Länder und der Gemeinden sowie die sogenannten Familienleistungen oder unterschiedlichste Leistungen für Menschen mit Behinderungen.

 

Der allergrößte Teil dieser Leistung wird in Lebenssituationen benötigt, die entweder sozial prekär oder von großen persönlichen Umbrüchen gekennzeichnet sind. Und in diesen Situationen müssen die Menschen feststellen, dass sie sich im Wirrwarr der Zuständigkeiten und im Dschungel unterschiedlichster Rechtsmaterien nicht ohne fremde Hilfe zurecht finden können. Sie sind regelmäßig von den Auskünften der tragenden Einrichtungen abhängig, die nicht immer ausschließlich mit den Interessen der Anspruchsberechtigten ident sind.

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