Antrag 03/ Reform des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
Antrag 03 der AUGE/UG - zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Nö am 28.Okt. möge beschließen:
Damit die von den ArbeitnehmerInnen selbst bezahlte Arbeitslosenversicherung wieder eine „richtige“ Arbeitslosenversicherung wird, fordert die AK die raschest mögliche Reform des AlVG unter Einbeziehung der betroffenen Menschen mit und ohne Erwerbsarbeit. Folgende Mindestforderungen gilt es dabei umzusetzen:
Details und Begründung:
- Streichung der Sperrdrohungen nach §§ 9, 10, 11 und 49. Sanktionen sind existenzbedrohend und lösen keine Probleme. Nur auf Freiwilligkeit beruhende Maßnahmen können wirklich erfolgreich sein.
- Anhebung der Nettoersatzrate zumindest auf den EU-Schnitt von 70 %.
- Abschaffung der Anrechnung des PartnerInneneinkommens in der Notstandshilfe sowie verfassungsrechtliche Verankerung der Notstandshilfe.
- Recht auf Urlaub, Bildungskarenz, Pflegefreistellung für arbeitslose Menschen Einkommensschutz auch in der Notstandshilfe.
- Jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und alle sonstigen Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsrecht.
- Nebenbeschäftigungen auf Werkvertragsbasis sind jenen auf Angestelltenbasis gleich zu stellen: Sie sind ohne Tagessatz (= tageweiser Abzug vom Arbeitslosengeld/NH) in ganzen Monaten durchzurechnen.
- Stopp der Ausgliederung öffentlich-rechtlicher Aufgaben und der Verlagerung zu Privatfirmen aus dem Bereich des AMS.
- Keine Vermittlung in einen „2. Arbeitsmarkt“ unter Umgehung von Kollektivverträgen.
- Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation nach Wahl für alle erwerbsarbeitslosen Menschen
Begründung:
Die Arbeitslosenversicherung ist ursprünglich eine Errungenschaft der Arbeiter_innenbewegung und soll durch eine entsprechend gute soziale Absicherung Arbeit suchenden Menschen ermöglichen, das (Menschen)Recht auf frei gewählte, volle, möglichst produktive Arbeit in einem diesen zusagenden Beruf, in dem sie ihre erworbenen Fertigkeiten und Fähigkeiten anwenden und weiter entwickeln können (siehe ILO Übereinkommen 122 über die Beschäftigungspolitik, veröffentlicht als BGBl 1972/355), in Anspruch nehmen zu können.
Das absurde Aktivierungs-, Arbeitszwangs- und Sanktionsregime in Österreich verschärft bei gleichzeitig zunehmenden Mangel an Existenz sichernder Lohnarbeit allerdings tatsächlich den Druck auf die Arbeitnehmer_innen, Arbeit zu immer schlechter werdenden Bedingungen annehmen zu müssen. Die kontinuierlich stattfindenden bzw. drohenden Verschlechterungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung (z.B. hinsichtlich Zumutbarkeitsbestimmungen, Einkommensschutz, Wegstrecken) gefährden die Rechte aller ArbeitnehmerInnen!