Antrag 02/ Mindestsicherungsreform
Antrag 02 der AUGE/UG - zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Nö am 28.10.2015 möge beschließen:
Die AK-Nö fordert die möglichst rasche Totalreform der Mindestsicherung unter Einbeziehung der Betroffenen und deren Selbstorganisationen. Insbesondere:
- Erhöhung der Mindestsicherung zumindest auf die Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC;
- Rechtlicher Anspruch für bestimmte Formen des Sonderbedarfs (z.B. zur menschenwürdigen Lebensführung unbedingt nötiger Hilfsmittel, Gesundheits- und Therapiekosten, …)
- Streichung der Sanktionen – das Existenzrecht für Menschen muss unbedingt gelten.
- Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation
- Beschränkung des Datenaustausches mit anderen Behörden
- Veröffentlichung aller Durchführungsanweisungen der Mindestsicherung
Details und Begründung:
In einem Rechtsstaat haben die BürgerInnen ein Recht darauf zu erfahren, auf welcher Grundlage die Bürokratie entscheidet, zumal die Mindestsicherungsgesetze in vielen Punkten sehr vage sind.
- Rechtsanspruch auf Bewegungsfreiheit
- Armut und Arbeitslosigkeit strengen an: Recht auf Urlaub bzw. Auslandsaufenthalt von mindestens zwei Wochen im Jahr. Erhöhung für Familien mit Kindern bzw. bei besonderen familiären Verpflichtungen.
- Erhöhung der Freigrenze für die Vermögensverwertung auf die 10fache Höhe der Armutsgrenze nach EU-SILC sowie Schaffung zusätzlicher Formen des „Schonvermögens“ (Versicherungen, Eigentumsansprüche von Kindern etc.)
- Kein versteckter Regress durch Eintragung in das Grundbuch bei Eigentumswohnungen etc. wenn diese zur Abdeckung des eigenen Wohnbedarfs bzw. der eigenen Familie (Kinder!) dienen.
- Verfahrenshilfe bei Berufungen gegen Bescheide der Mindestsicherungsbehörde
- Schluss mit der generellen Verweigerung der aufschiebenden Wirkung von Berufungen gegen Bescheide der Mindestsicherungsbehörde in Wien und in der Steiermark!
- Aufstockende Mindestsicherung nicht nur für ArbeitnehmerInnen sondern auch für Selbständige und andere prekär Arbeitende.
- Schaffung einer weisungsfreien Sozialanwaltschaft, die einzig den Interessen der Betroffenen verpflichtet ist.