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Antrag 3 - Einführung einer Erbschaftssteuer (mit Freigrenzen) zur Pflegefinanzierung

An die 8. Vollversammlung vom 10.11.2011 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte

Bei der Finanzierung der Pflegekosten für Angehörige der Mittelschichten entstehen oftmals so hohe Kosten, dass diese einer 100%igen Erbschaftssteuer gleichkommen. Während vermögensbezogene Steuern als Beitrag der obersten, reichsten 10 Prozent der Vermögenden nicht eingeführt werden, werden die mittleren und unteren Haushalte bei der Pflege voll belastet. Kleinere und mittlere Einkommen dürfen all ihre Ersparnisse und/oder Erbschaften für das Altenheim oder die ambulante Pflege ausgeben, während die großen Vermögen ‚entsteuert‘ werden und sich gleichzeitig mit ihren Ressourcen die bessere Pflege wählen können. Pflegebedürftigkeit ist neben Krankheit und Arbeitslosigkeit zum großen Lebensrisiko geworden, das bis jetzt nicht über solidarische Sicherungssysteme abgesichert ist.

Die Einführung einer Vermögens- und Erbschaftssteuer würde nur eine Minderheit in der Bevölkerung treffen, da das Vermögen extrem ungleich verteilt ist. Darüber hinaus vergrößert das sog. ‚unbesteuerte Erben‘ die gesellschaftliche Polarisierung zwischen Vermögenden und nicht erbenden Armen und Mittelschichten. Nur 20 Prozent der Bevölkerung in Österreich haben jemals geerbt. Dagegen vereinen zwei Prozent aller Haushalte in Österreich fast die Hälfte des gesamten Erbschaftsvolumens auf sich.

Laut Daten der Österreichischen Nationalbank (2008) liegt das durchschnittliche Immobilienvermögen bei rund 250.000 Euro. Das durchschnittliche Geldvermögen liegt (laut Sozialbericht 2007-2008) bei rund 55.000 Euro, also weit entfernt von den Freigrenzen von 500.000 bzw. 1 Mio. Euro.

Rund 75 Prozent der Haushalte besitzen weniger als der durchschnittliche Haushalt. Selbst bei Freibeträgen von 500.000 Euro wären weniger als 10 Prozent der österreichischen Bevölkerung in Bezug auf ihre Immobilienvermögen betroffen. Dabei ist nicht berücksichtigt, dass die meisten Immobilienvermögen mit Hypotheken belastet sind, die ebenfalls noch zum Abzug kämen.
54 Prozent des Bruttogeldvermögens (440Mrd. Euro) sind in Händen von 10 Prozent der Haushalte. Das Immobilienvermögen privater Haushalte in Österreich beträgt rund 880 Mrd. Euro. 10 Prozent der ÖsterreicherInnen besitzen 61 Prozent von diesem Vermögen (530 Mrd. Euro). Der Großteil davon (370 Mrd. Euro) besteht aus zusätzlichen Immobilien, also aus Zweithäusern oder -wohnungen.

Antrag
Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert daher die Bundesregierung auf, zur Finanzierung der immer stärker steigenden Pflegekosten eine Erbschaftssteuer (mit Freigrenzen) einzuführen und damit den Mittelstand wesentlich zu entlasten.

Für die Fraktion der AUGE/UG
Ilse Löwe-Vogl
Fraktionsvorsitzende
02. November 2011


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