Resolution 3 - Nein zu Nulllohnrunden und verordnetem Lohnverzicht im öffentlichen Dienst!
An die 8. Vollversammlung vom 10.11.2011 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte.
Für die Steiermark sind seitens der Landesregierungen nach 2011 auch wieder für 2012 Nulllohnrunden vorgesehen. Vom Gesetzgeber verordnete Lohnkürzungen bzw. Nulllohnrunden sind aus Sicht der ArbeitnehmerInnen und ihrer Interessensvertretungen sowohl grundsätzlich - weil sie eine Aushebelung von Verhandlungsergebnissen zwischen Gewerkschaften und ArbeitgeberInnen über den Gesetzesweg bedeuten – als auch hinsichtlich ihrer Wirkung auf die verfügbaren Einkommen der Beschäftigten – weil dadurch Kaufkraft und Lebensstandard gesenkt werden – abzulehnen.
Es ist inakzeptabel, dass die Kosten der Krise auch auf die Beschäftigten der öffentlichen Dienste der Länder, Kommunen und ausgegliederten Betriebe abgewälzt werden, und die Haushalte der Länder und Kommunen auf ihrem Rücken saniert werden sollen. Die öffentlich Bediensteten sind ebenso wenig für die Krise verantwortlich wie die in der Privatwirtschaft beschäftigten ArbeiterInnen und Angestellten.
Lohnkürzungen über Nulllohnrunden bzw. verordneten Lohnverzicht im öffentlichen Dienst sind nicht zuletzt aus Gleichbehandlungs- und Gleichstellungsgründen abzulehnen: Die öffentlichen Dienste sind jener Bereich, in denen Frauen- gegenüber Männereinkommen noch die geringsten Unterschiede aufweisen. Ausgliederungen und Privatisierungen haben auch im Bereich der öffentlichen Dienste zu einer Verschlechterung des Verhältnisses Frauen/Männereinkommen geführt. Wenn bei öffentlichen Einkommen gekürzt wird, wird insbesondere bei Fraueneinkommen gekürzt und damit das Verhältnis Frauen- zu Männereinkommen insgesamt unter allen unselbständig Beschäftigten einmal mehr zulasten der Frauen verschoben.
Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert daher die Regierungsverantwortlichen auf, dafür zu sorgen, dass der öffentliche Dienst die Verhandlungsergebnisse zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften anerkennt und entsprechend umsetzt.
Gesetzlich verordnete Nulllohnrunden oder Lohnverzicht sind unzulässige Eingriffe in die sozialpartnerschaftliche Lohnfindung. Was für die Beschäftigten der Privatwirtschaft gilt, muss auch für die Beschäftigten der öffentlichen Dienste gelten.
Für die Fraktion der AUGE/UG
Ilse Löwe-Vogl
Fraktionsvorsitzende
02. November 2011