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Antrag 2 zur 12. Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte vom 11. April 2013

Lehrlingsentschädigung statt Ausbildungsbeihilf

 

Jugendliche, die in einer überbetrieblichen Lehrausbildung eine Lehre absolvieren, erhalten für ihre Tätigkeit keine kollektivvertraglich festgelegte Lehrlingsentschädigung sondern nur eine Ausbildungsbeihilfe des AMS. Sie beträgt seit dem 1.1.2013 in den ersten zwei Lehrjahren € 270,-/Monat, ab dem 3. Lehrjahr € 600,-/Monat.

Diese Auszubildenden absolvieren die gleiche Ausbildung und üben die gleiche Tätigkeit aus wie Jugendliche in gewerblichen Betrieben.

Die Jugendlichen in den überbetrieblichen Lehrsausbildungen tragen keine Verantwortung für mangelnde Ausbildungsplätze oder nicht vorhandenen Ausbildungswillen der Betriebe.

 

Das AMS bewirbt diese Form der Ausbildung sogar mit dem Hinweis auf die rechtliche Gleichstellung mit ‚normalen’ Lehrlingen.

Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass die Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungsstätten mit einer geringeren Ausbildungsbeihilfe auskommen sollen.

 

Antrag

 

Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert daher die Bundesregierung und den dafür zuständigen Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, dafür Sorge zu tragen, dass jugendliche Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt der Ausbildungsbeihilfe die jeweils kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigung erhalten.

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Antrag

 

Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert daher die Bundesregierung und den dafür zuständigen Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, dafür Sorge zu tragen, dass jugendliche Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt der Ausbildungsbeihilfe die jeweils kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigung erhalten.


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