Antrag 3 zur 12. Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte vom 11. April 2013
Rechte der TransitarbeiterInnen deutlich verbessern
Die Transitarbeitskräfteregelung bietet nur vier Verwendungsgruppen, die sich in der Bezahlung sehr gering unterscheiden. Die vom AMS vermittelten ‚TransitmitarbeiterInnen’ werden mit einem Pauschallohn ohne Anrechnung von Vordienstzeiten und Qualifikation über alle Branchen hinweg entlohnt. In der Regel wird - unabhängig von der Verwendung - in die unterste Gehaltsstufe eingestuft. Da es auch keine Gehaltsvorrückungen gibt, verharren ‚TransitmitarbeiterInnen’ regelmäßig am untersten Lohn- und Gehaltslevel.
Auch ältere und hoch qualifizierte Menschen werden den zumeist im untersten Qualifikationsbereich angesiedelten ‚Transitarbeitsplätzen’ zugewiesen. Diese Zuweisung wird oft als demütigend empfunden.
Darüber hinaus sind ‚TransitarbeiterInnen’, da sie keine eigenen BetriebsrätInnen wählen dürfen, ohne arbeitspolitische Stimme.
Um die Arbeitswürde auch derjenigen Menschen zu heben, die aus den unterschiedlichsten Gegebenheiten aus dem regulären Beschäftigungssystem gefallen sind, müssen Regelungen getroffen werden, die folgenden Kriterien entsprechen:
Antrag
Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass
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das Recht auf Anrechnung der Qualifikationen,
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das Recht auf Anrechnung der Vordienstzeiten,
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das Recht auf Gehaltsvorrückungen analog der Kollektivvertragregelungen in dem jeweils eingesetzten Betrieb eingeführt wird.
Darüber hinaus müssen Regelungen dergestalt geschaffen werden, dass mit eigenen BetriebsrätInnen für TransitarbeiterInnen eine demokratische Selbstvertretung besteht.