Resolution 2 - Menschenrechte in der österreichischen Verfassung verankern
an die 14. Vollversammlung vom 30.01.2014 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte
Im Österreich-Konvent der Jahre 2003 bis 2005 wurde die ausdrückliche Verankerung der Menschenwürde in der Bundesverfassung erörtert. Es bestand grundsätzlicher Konsens darüber, dass ein einheitlicher Grundrechtekatalog geschaffen werden müsse, an dessen Spitze die Verankerung der Menschenrechte stehen solle. Die Regierungsprogramme der 23. und 24. Gesetzgebungsperiode haben die Fortsetzung der Arbeit an einem Grundrechtekatalog vorgesehen. Dieses Vorhaben wurde jedoch bislang nicht umgesetzt.
Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert die neue Bundesregierung auf, Schritte einzuleiten, die die vor mehr als 10 Jahren begonnenen Ansätze zur Erstellung eines Grundrechtekataloges fortsetzen, damit die Menschenwürde endlich auch in Österreich in der Verfassung verankert wird.
Für die Fraktion der AUGE/UG
Ilse Löwe-Vogl
Fraktionsvorsitzende
23. Jänner 2014