Antrag 3 - Ziele der Wohnbauförderung ändern
an die 14. Vollversammlung vom 30.01.2014 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte
Das neue Regierungsprogramm sieht vor, die im Zuge des Finanzausgleichs 2008 zwischen Bund und Ländern aufgehobene Zweckbindung der Wohnbauförderung wieder einzuführen. Es ist zu hoffen, dass die Mittel wieder widmungsgemäß für den Wohnbau verwendet werden.
Die Wohnbauförderung der vergangenen Jahrzehnte hat aufgrund der fehlenden Koppelung der Gelder an städtebauliche, raumplanerische und verkehrspolitische Ziele zur Suburbanisierung der Städte und Zersiedelung der österreichischen Kulturlandschaft beigetragen, mit negativen Folgen für den Energieverbrauch durch hohen Individualverkehr. Wissenschaftliche Studien stufen die gegenwärtige Wohnbauförderung daher als ‚umweltkontraproduktiv’ ein.
Für die künftige Vergabe der Fördermittel bedarf es daher deutlich besserer Mechanismen. Es ist zu klären, ob im Sinne der sozialen Treffsicherheit der Wohnbauförderung im städtischen und ländlichen Wohnbau die knapper werdenden Gelder viel mehr auf den Bau von Miet- und Genossenschaftswohnungen konzentriert werden sollten. Ebenso wäre es möglich, die Förderung auf gemeinnützige Wohnbaugesellschaften zu beschränken.
Antrag
Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass nach der Rücknahme der Aufhebung der Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel diese im Sinne der besseren sozialen Treffsicherheit vorrangig auf den Bau von Miet- und Genossenschaftswohnungen konzentriert werden.
Für die Fraktion der AUGE/UG
Ilse Löwe-Vogl
Fraktionsvorsitzende
23. Jänner 2014