Antrag 4 - Erhebung von Folgen der Novellierung des Steiermärkischen Behindertengesetzes und der Leistungs- und Entgeltverordnung
an die 3. Vollversammlung vom 30. April 2015
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Seit der Novellierung des Steiermärkischen Behindertengesetzes und der Leistungs- und Entgeltverordnung bietet das Land Steiermark die Zusatzpakete „Diagnostik“ und „Arbeitsrelevante Kompetenzförderung“ zur beruflichen Eingliederung psychisch beeinträchtigter Menschen nicht mehr an. Dabei ging die Landesregierung davon aus, dass diese Leistungen künftig „im Arbeitsmarktförderungsbereich positioniert werden“.
Ebenfalls gestrichen wurde die Übernahme von Lohnkostenzuschüssen für Menschen mit Behinderungen. Laut Schätzungen des Sozialministeriumservice sind etwa 700 Personen davon betroffen, die keine entsprechenden Förderungen des Bundes beziehen können. Es ist zu befürchten, dass diese Personen ohne die Lohnkostenzuschüsse ihren Arbeitsplatz verlieren.
Antrag
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Steiermärkische Landesregierung auf zu erheben, ob die gestrichenen Leistungen zur beruflichen Eingliederung für psychisch beeinträchtigte Menschen tatsächlich aus anderen Töpfen finanziert werden und inwieweit sich die Streichung der Lohnkostenzuschüsse auf die Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderungen auswirkt.
Für die Fraktion der AUGE/UG
Ursula Niediek
Fraktionsvorsitzende 22. April 2015