Antrag 5 - Übernahme der Mittagessenskosten bei der Leistung „Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt“ (TaB) nach LEVO-StBHG
an die 3. Vollversammlung vom 30. April 2015
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Die neue Leistung „Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt“ (TaB) sieht keine Übernahme der Verpflegungskosten durch die Träger vor. Vielmehr ist die „Verpflegung in den Firmen und den Einrichtungen im Sinne der Normalität zu gestalten“. Das heißt, die Menschen, die diese Leistung in Anspruch nehmen, sollen sich ihr Mittagessen selber zahlen, möglicherweise auch selber organisieren. Bisher haben viele dieser Klienten und Klientinnen die Verpflegung während des Tages bezahlt bekommen.
Das Taschengeld des Landes wird zwar um 30 Euro auf 90 Euro im Monat erhöht und die LEVO fordert, die Klienten und Klientinnen an den finanziellen Erfolgen ihrer Beschäftigung zu beteiligen. Doch dass es zu entsprechenden finanziellen Abgeltungen in den Betrieben des ersten Arbeitsmarktes oder den trägereigenen Betrieben kommt, kann keine LEVO garantieren.
Die Streichung des Essensgelds führt zur finanziellen Mehrbelastung von Menschen, die eh schon extrem mit ihrem Taschengeld rechnen müssen.
Wenn sich die Menschen mit Behinderung ein Mittagessen in der Kantine o.ä. nicht mehr leisten können, führt das wahrscheinlich zu einer qualitativen Verschlechterung ihrer Ernährung.
Antrag
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Steiermärkische Landesregierung auf, die Verpflegung – zumindest in Form eines Mittagessens – in der Leistung „Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt“ festzuschreiben und den Leistungserbringern auch abzugelten.
Für die Fraktion der AUGE/UG
Ursula Niediek
Fraktionsvorsitzende 22. April 2015