Antrag 2 / Sonderurlaub für Landesbedienstete im freiwilligen Diensteinsatz
der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Steirische Landesregierung auf, Landesbediensteten, die in freiwilligen Feuerwehren, Rettungsorganisationen, gemeinnützigen karitativen und/oder kirchlichen Einrichtungen Transitflüchtlinge betreuen, bis zu fünf Tage Sonderurlaub zu gewähren.
In der derzeitigen Sondersituation mit Tausenden Flüchtlingen im Land werden dringend Menschen gebraucht, die freiwillige Dienste leisten.
Das Land Kärnten hat im Oktober 2015 die Regelung geschaffen, dass Landesbedienstete, die sich freiwillig in der Flüchtlingsbetreuung engagieren, für diese Tätigkeit bis zu fünf Tage Sonderurlaub erhalten.
Das Land Steiermark als ein Land, das derzeit besonders mit einer hohen Flüchtlingszahl belastet ist, sollte schnellst möglich diesem Beispiel folgen, um die bisherigen Einsatzkräfte zu entlasten.