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Antrag 4 / Gute Abstimmung zwischen den Angeboten für Menschen mit Behinderungen

der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

 

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Steiermärkische Landesregierung auf,
eigene Programme so mit denen des Arbeitsmarktservice und des Sozialministeriumservice abzustimmen, dass der Übergang zwischen den einzelnen Maßnahmen möglichst lückenlos funktioniert und die Menschen die für sie geeignete Integrationsmaßnahmen erhalten,
Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Streichung der Eingliederungshilfe aus dem Steiermärkischen Behindertengesetz zu einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung führt,
das Instrument des Lohnkostenzuschusses wieder einzuführen, falls sich herausstellen sollte, dass die Einstellung der Lohnkostenzuschüsse negative Auswirkungen auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung hat.

 

Menschen mit Behinderung sind überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit betroffen. Das Land hat sich - unter Bezugnahme auf eine Kritik des Bundesrechnungshofes - in seinen Leistungen zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen (§ 8 Stmk. Behindertengesetz) von den Bundesleistungen des Sozialministeriumservice und des Arbeitsmarktservice klar abgegrenzt. So erhalten z.B. Menschen mit kognitiver Leistungseinschränkung, die beim AMS arbeitssuchend vorgemerkt sind, keine Hilfen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz. Das AMS wiederum betont, für diese Zielgruppe keine geeigneten Maßnahmen anbieten zu können, und ersucht die sog. "Gesundheitsstraße" der PVA um Überprüfung der Arbeitsfähigkeit. Dadurch besteht die Gefahr, dass Menschen mit Behinderung zwischen den verschiedenen Behörden hin- und hergeschickt werden, ohne entsprechende Unterstützung zu bekommen.

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