Antrag 01 / Arbeitszeitverkürzung jetzt!
Antrag 1 der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 141. Vollversammlung der AK-Wien am 12. November 2004
Antrag zugewiesen (Ausschuss Sozialpolitik)
GA, BDFA, GLB: Ja
ÖAAB, FA: Nein
FSG, BM: für Zuweisung
Die AK Wien fordert eine gesetzliche Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 30 Stunden pro Woche mit differenziertem Lohnausgleich. Für Gehaltsanteile unterhalb der Höchstbemessungsgrundlage muss jedenfalls voller Lohnausgleich erfolgen!
In Folge der Verlängerung der Arbeitszeiten in zwei deutschen Siemens-Werken und einem Werk von Daimler-Chrysler hat die Debatte um eine Verlängerung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auch Österreich erfasst. Gewerkschaft und Arbeiterkammer haben den diesbezüglichen Wünschen der Unternehmer eine klare Absage erteilt, da jede derartige Maßnahme die Arbeitslosigkeit erhöhen und die inländische Kaufkraft senken würde. All die Gründe, die gegen eine Erhöhung der Normalarbeitszeit sprechen, sprechen aber auch für ihre Senkung!
Folgende Argumente sprechen für eine Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit:
- Gesundheit und Lebensqualität
Arbeitsstress, aber auch lange tägliche Arbeitszeiten per se verursachen gesundheitliche Störungen und beeinträchtigen die Lebensqualität. Durch die Optimierung der Arbeitsprozesse sind Erholungspausen und persönliche Freiräume individueller Arbeitszeitgestaltung rar geworden. Unzählige Untersuchungen belegen, dass Zeitdruck krank macht und die Gefahr von Arbeitsunfällen mit dem Ansteigen der täglichen Arbeitszeit wächst. - Volkswirtschaft
Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich stellt die notwendige Beteiligung der ArbeitnehmerInnen am BIP sicher, die in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gesunken ist. Die inländische Konsumnachfrage wird gestärkt, die sozialen Transferleistungen sinken, da die Arbeitslosigkeit sinkt. - Verteilungsgerechtigkeit
Eine verkürzte Normalarbeitszeit kann die Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben erhöhen hat so positive Auswirkung auf das Geschlechterverhältnis am Arbeitsplatz. Durch eigenständige soziale Absicherung wird die Unabhängigkeit der Frauen gestärkt.
Aus den genannten Gründen reicht es nicht aus, den gegenwärtigen Bestrebungen der Unternehmer zur Arbeitskostenreduktion durch Arbeitszeitverlängerung entgegen zu treten. Wir fordern vielmehr eine weitere Verkürzung, um die Früchte gestiegener Arbeitsproduktivität auch selbst genießen zu können!