Resolution 01 / Nein zur Erhöhung der Rezeptgebühren! Nein zur Erhöhung der Tagessätze in den Spitälern! Ja zur solidarischen Finanzierung des Gesundheitssystems!
Resolution 1 der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnenm zur 141. Vollversammlung der AK-Wien am 12. November 2004
Resolution zugewiesen (Ausschuss Sozialversicherung)
BDFA, GLB: Ja
FA: Nein
FSG, ÖAAB, FA, GA, BM: für Zuweisung
Die Arbeiterkammer Wien lehnt die Erhöhung der Rezeptgebühren von € 4,35 auf € 5,- (Ausnahme Generika) sowie die Erhöhung des Tagessatzes in den Spitälern von € 8.- auf € 10.- als unsozial ab.
Die Arbeiterkammer Wien fordert im Gegensatz dazu eine Verbreiterung der Beitragsgrundlage zur Finanzierung der öffentlichen Gesundheitssysteme auf alle Einkommensarten (z.B. Zinseinkommen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung etc.)
Die Erhöhung der Rezeptgebühren sowie der Tagessätze in den Spitälern kann nur als „Krankenbestrafungssteuer“ bezeichnet werden und trifft einmal mehr vor allem einkommensschwachen Gruppen.
Um eine solidarische, sozial ausgewogene Finanzierung eines qualitativ hochwertigen öffentlichen Gesundheitssystems sicherzustellen sind derartige Beitragserhöhungen untauglich. Vielmehr gilt es, das überkommene Finanzierungssystem – nämlich die einseitige Abgabebelastung von Lohneinkommen bzw. Einkommen aus Selbständigentätigkeit - zu überdenken, und die Finanzierung der Gesundheitssysteme auf eine neue Basis zu stellen.
So sind derzeit Zinseinkommen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, bzw. Einkommen aus Unternehmensbeteiligungen nicht nur oftmals gegenüber Lohneinkommen steuerlich begünstigt (keine steuerliche Progression bei Zinseinkommen), sondern auch aus der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme herausgenommen. Diese krasse Ungleichbehandlung unterschiedlicher, individueller Einkommensarten gilt es zumindest im Bereich der Sozialversicherungspflicht zu schließen und die Diskriminierung von Lohneinkommen gegenüber anderen Einkommensarten zu beenden. Ausserdem würden sich aus einer Ausweitung der Beitragsgrundlage finanzielle Spielräume für eine Entlastung der Lohneinkommen ergeben (z.B. Anhebung der Negativsteuer, Absenkung der lohnabhängigen Beiträge zur Sozialversicherung etc.).